Vorlage-Nr. 12/4293
Begründung der Vorlage Nr. 12/4293:
Zwischen der Universität zu Köln und der LVR-Klinik Köln wurde im Oktober 2008 eine Zusammenarbeit vereinbart und eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Gegenstand der Kooperation ist die Entwicklung eines wissenschaftlichen und klinischen Kooperationsnetzes mit dem Schwerpunkt auf Früherkennung psychischer Störungen, Frühinterventionen und Interventionen bei Menschen mit mehrfacher, schwerer Beeinträchtigung. Schlüsselfigur ist die Ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln, Frau Prof. Dr. E. Gouzoulis-Mayfrank, die zugleich die Leitung des Arbeitsbereiches Wissenschaftlicher Transfer an der Kinik für Psychiatrie und Psychotherapie besetzt. Über den Abschluss des Kooperationsvertrages hat die Verwaltung in der Sitzung des Krankenhausausschusses 2 am 23.09.2008 mündlich berichtet.
Schon bei Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung war als Ziel definiert, dass die LVR-Klinik in einem weiteren Schritt Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln werden soll. Die Verhandlungen mit der Universität zu Köln dazu konnten jetzt abgeschlossen und mit dem Vertragstext fixiert werden (siehe Anlage).
Die LVR-Klinik Köln wird mit Abschluss des Vertrages zum Akademischen Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln und kann Studierenden im Fach Medizin die Ausbildung im Wahlfach Psychiatrie während des Praktischen Jahres anbieten. Vereinbart wird eine maximale Zahl von 12 Studierenden im Jahr, wovon höchstens vier gleichzeitig in der LVR-Klinik anwesend sein werden. Die Ärztliche Direktorin, Frau Prof. Dr. E. Gouzoulis-Mayfrank, erhält einen Lehrauftrag der Universität zu Köln.
Mit der Ernennung zum Akademischen Lehrkrankenhaus ist eine Imageverbesserung der LVR-Klinik Köln verbunden. Es werden dadurch insgesamt auch positive Effekte bei der Gewinnung von Nachwuchskräften des Ärztlichen Dienstes erwartet.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Zustimmung zum Abschluss des Vertrages mit der Universität zu Köln.
In Vertretung
L u b e k