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Antrag-Nr. 13/96
öffentlich
Datum:
01/24/2011
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP
Gesundheitsausschuss04.02.2011empfehlender Beschluss
Kommission Inklusion07.02.2011Beratung
Bauausschuss08.02.2011empfehlender Beschluss
Kulturausschuss09.02.2011empfehlender Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss10.02.2011empfehlender Beschluss
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung14.02.2011empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss16.02.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss18.02.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung28.02.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt
Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2011 ff.
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss empfiehlt der Landschaftsversammlung, nachstehenden "Eckpunktebeschluss" zum Haushalt 2011 ff." bei der Verabschiedung des Haushaltes zu fassen:

„Wenn es die Landschaftsverbände nicht gäbe, müsste man sie erfinden.“ (Johannes Rau)

Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt für seine Mitgliedskörperschaften eine Vielzahl von Aufgaben im Jugend-, Sozial-, Gesundheits- und Kulturbereich.
Er nimmt in diesen Aufgabenfeldern eine Ausgleichs- und Bündelungsfunktion zwischen den Kommunen wahr und ist Garant für fachkompetente, kostengünstige und rheinlandweite einheitliche Aufgabenerledigung.

Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist eine zentrale Aufgabe, der sich der LVR mit seiner Kompetenz stellen muss und auch stellen wird. Hierzu werden alle Dezernate ihre Ziele und Aufgaben einer Prüfung unterziehen müssen.

Das Prinzip des Gender Mainstreaming ist handlungsleitendes Prinzip in allen Aufgabenfeldern des LVR.

Der LVR bekennt sich ausdrücklich zu freiwilligen Maßnahmen und Projekten sowie deren Verstetigung, die künftig höhere Pflichtausgaben der kommunalen Familie reduzieren helfen. Er sucht dabei den Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden bzw. betroffenen Mitgliedskörperschaften.

Die Jahre 2009/2010 waren geprägt durch Finanz- und Wirtschaftskrise, Bankenrettungsschirme, WestLB-Krise und infolgedessen sinkende Steuereinnahmen.

Die Auswirkung der sinkenden Einnahmen trifft den LVR mit einer gewissen Zeitverzögerung. Sehen die Mitgliedskörperschaften bei den Steuereinnahmen schon wieder Hoffnungsschimmer am Horizont, so sind die Auswirkungen der Mindereinnahmen bei den Landschaftsverbänden erst in den Haushaltsjahren 2011/2012 zu spüren.

Schon im Jahr
2009 gelang der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nur noch durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage.

Die Haushaltsplanung 2011 zeigt, dass der LVR mit erheblich rückläufigen Umlagegrundlagen konfrontiert wird und gleichzeitig fortlaufende Aufwandsteigerungen in der Sozialhilfe eintreten.

Aufgrund der bisher bekannten Rahmenbedingungen ist für 2011 mit einem Haushaltsdefizit von ca. 217 Mio. EUR zu rechnen.

Daher muss der Haushalt des LVR einem stetigen Konsolidierungsprozess unterzogen werden.


Finanzen und Bauen

1.        Zur Abdeckung der aktuellen Haushaltsdefizite wird ein Dreiklang vereinbart.

Die Konsolidierung soll erfolgen durch

-  Einsparungen in den einzelnen Dezernaten, wobei der Umfang des jeweiligen 
 
  Konsolidierungsvolumens sich am Anteil des Dezernates am Gesamt-
   haushalt orientiert (für 2011 gut 61 Mio. Euro!),
- den Einsatz von Vermögen und
- die Erhöhung des Umlagesatzes.

2.        Der Umlagehebesatz für das Jahr 2011 wird auf 17,0 Prozentpunkte festgesetzt. Soweit sich beim LVR die Ertragsseite durch die geplante Änderung des GFG (höhere umlagebedingte Erträge, geringere Schlüsselzuweisungen) saldiert verbessert, sollen die Mitgliedskommunen des LVR entlastet werden, beispielsweise durch einen Nachtragshaushalt.

3.        Der Umlagehebesatz für die Jahre 2012 ff. orientiert sich an der Haushaltsentwicklung und dem vereinbarten Dreiklang. Hierbei sollte sich der Hebesatz möglichst an den erzielten Umlageeinnahmen des Jahres 2011 orientieren.

4.        Die Sachaufwandbudgets der Folgejahre werden gedeckelt.

5.       Ressourcen werden in allen Bereichen gezielt präventiv eingesetzt. Investitionen in Modellprojekte, z.B. in den Bereichen Inklusion oder „Ambulant vor Stationär“, fördern nicht nur die Autonomie und Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung, sondern entlasten auch den Haushalt des LVR in den kommenden Jahren.

         Der Einsatz von Vermögen des LVR muss den Haushalt nachhaltig entlasten (keine Einmaleffekte).

6.      Die beschlossenen Baustandards haben sich langfristig als umweltschonend und wirtschaftlich erwiesen. Deshalb sollen ab sofort auch die von Dritten für den LVR errichteten bzw. langfristig anzumietenden Gebäude diese Standards erfüllen.

Personal

7.      Die Personalbewirtschaftungsmaßnahmen der Verwaltung, wie Besetzungssperre, Beförderungsaufschub und die Realisierung von kw- und ku-Vermer­ken haben sich bewährt. Dabei wird das Personalaufwandsbudget auf Basis des Rechnungsergebnisses 2010 gedeckelt.

8.         Neben den Bewirtschaftungsinstrumenten werden die Standards der Personalbemessung bei gleichzeitiger Aufgabenkritik überprüft, Wirtschaftlichkeitsreserven sind durch fortlaufende und systematische Optimierung der Geschäftsprozesse zu mobilisieren, und zusätzliche Stellen werden nur dann in den Stellenplan aufgenommen, wenn der Bedarf als unabweisbar gilt.

9.        Der LVR stellt sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung als große Ausbildungseinrichtung. Es stehen auch weiterhin marktfähige Ausbildungsberufe und wissenschaftliche Volontariate im Vordergrund. Der demografische Wandel ist zu berücksichtigen. Es muss berücksichtigt werden, dass in den nächsten 15 Jahren etwa ein Drittel der Mitarbeiter die Altersgrenze erreichen wird. Deshalb ist der Erfahrungs- und Wissenstransfer sicherzustellen.  Die Qualifizierungs- und Ausbildungsquoten sind beizubehalten. Auch die Eigenbetriebe des LVR müssen sich diesen Herausforderungen stellen. Das bewährte Trainee-Programm soll fortgeführt werden. Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr sollen Jugendliche aus den LVR-Schulen berücksichtigt werden.

Schulen

10.     Die Erfahrung zeigt, dass die Festlegung eines einheitlichen, starren Therapeutenschlüssels nicht sachgemäß ist. Er kann ausgesetzt werden.
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, neue, sachgerechte Modelle zur qualitätserhaltenden Steuerung der therapeutischen Behandlung an unseren Schulen zu entwickeln. Die vollständige Abdeckung des Bedarfs an therapeutischen Unterstützungsleistungen ist zu gewährleisten.

Hierbei ist auch die Einbindung niedergelassener Therapeuten, die über die Krankenkassen abgerechnet werden können, zu überprüfen. Darüber hinaus muss dringend geklärt werden, inwieweit Therapie als Bestandteil des Unterrichts anzusehen ist und damit auch das Land NRW als Kostenträger einbezogen werden muss (siehe andere Bundesländer).

11.     Für die Nutzung unserer Sportstätten durch Vereine und Verbände werden künftig Entgelte erhoben, die sich an den Kostensätzen vor Ort orientieren. Kindergartenbeiträge und Kosten für die Mittagsverpflegung sind nach den vor Ort geltenden Regelungen für alle Kinder gleichermaßen zu erheben.

Die durch die vorgenannten Maßnahmen zusätzlich erwirtschafteten Mittel sollen eingesetzt werden, um die nach wie vor notwendige erhöhte Betreuungspauschale für die Schülerinnen und Schüler der LVR-Schulen im Rahmen der OGS auszahlen zu können.

         Anträge auf Bildung weiterer OGS-Gruppen bleiben auch künftig möglich; über die Anträge wird von der Verwaltung berichtet.

Gesundheit

12.     Mit dem beschlossenen Gesamtfinanzierungsplan für den LVR-Klinikverbund für die Jahre 2011 bis 2020 wird der Klinikverbund nach erfolgreicher Umstrukturierung auf Dauer zukunftssicher aufgestellt sein. Bei Klinikinvestitionen soll eine Planung und Entwicklung mit Raumkonzepten vorgesehen werden, die die Herausforderungen der Zukunft berücksichtigen, wie z.B. Integrierte Versorgung und „Hometreatment“.

Soziales / Inklusion / HPH

13.      Inklusion bedeutet die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Daher ist unser Ziel, langfristig alle kulturellen und gesellschaftlichen Angebote so zu gestalten, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Menschen gerecht werden.

14.     Mit dem Haushalt 2011 beginnen wir einen Konsolidierungsprozess, den wir auch in den Folgejahren fortsetzen wollen und müssen.

Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ziel der Verwaltung, für den Haushalt 2012 eine Absenkung der Entgelte in der stationären Eingliederungshilfe um 2 % zu erreichen. Wir appellieren an die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden neue Wege der Kosten- und Leistungssteuerung zu beschreiten, die diese Einsparungen ermöglichen und gleichzeitig die Leistungen optimieren. Wir sichern zu, dass wir freiwillige Leistungen und (Modell-) Projekte des LVR, die hierzu beitragen – das sind insbesondere KoKoBe und SPZ - weiterhin erhalten werden.

Sollten die Gespräche nicht zu den dringend notwendigen Einsparungen führen, fordern wir die Verwaltung auf, umgehend in Entgeltverhandlungen einzutreten. Aus Gründen der Transparenz begrüßen wir ausdrücklich die Aufnahme von Einzelverhandlungen und fordern die Verwaltung auf, alle hierzu erforderlichen personellen Anstrengungen zu leisten.

Alleine werden die Kommunen in NRW die steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe aufgrund der steigenden Zahl der Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht finanzieren können. Wir bekräftigen unsere Forderung gegenüber der Bundesregierung nach Einführung eines Bundesteilhabegeldes und eines eigenen Leistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung.

Die Leistungsentgelte in stationären Pflegeeinrichtungen für Bezieherinnen und Beziehern von Kriegsopferfürsorge sollten als Bundes- und Landesaufgabe auch vollständig von dort finanziert werden.

15.     Zur Förderung von inklusiven Projekten und individuellen Freizeit- und Ferienmaßnahmen, auch für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer HPH-Netze, wird von der Verwaltung ein Konzept erarbeitet, das auch Freizeitangebote für nicht in Heimen wohnende Menschen fördert. Die Zielsetzung der bisherigen „Leuchtturmprojekte“ und „Ferienmaßnahmen“ soll in dem neuen Konzept zusammenfließen. Diese Förderung soll bei den KoKoBe/SPZ angesiedelt sein und durch den LVR abgewickelt werden.

16.      Der LVR strebt weiterhin die Einbeziehung aller Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an. Er unternimmt alle Anstrengungen, um Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung außerhalb einer Werkstatt zu ermöglichen. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollen Integrationsunternehmen besondere Berücksichtigung finden. Die Vergaberichtlinien werden entsprechend angepasst.

17.      Beschäftigten einer Werkstatt soll der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Hierzu sollen insbesondere betriebsintegrierte Arbeitsplätze in allen Dienststellen des LVR, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und in Integrationsprojekten realisiert werden. Es soll auch in Zukunft keine Struktur von Beschäftigung unterhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung geben.
Durch mehr Transparenz der Finanzierungsstruktur und entsprechende Entgeltverhandlungen sollen die Aufwendungen für die Werkstätten reduziert werden.

Jugend

18.     Die verringerten Ansätze bei den Leistungen zur vorschulischen Bildung bedeuten keine Standardverschlechterungen bzw. das Abrücken von den politisch beschlossenen Zielen des LVR in diesem wichtigen Politikfeld. Hier soll der Aufwand an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

19.     Das 2011 auslaufende Modellprojekt für die Betreuung Unterdreijähriger mit Behinderung soll bis 2013 mit den bisherigen Regelungen fortgeführt werden. Dann greift der Rechtsanspruch für die betroffenen Kinder. Hierzu sowie auch zur Überprüfung des Jugendamtsanteils als freiwillige Leistung soll eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen.

Umwelt

20.     Die Klimaentwicklung mit ihren Wirkungen ist das wichtigste Umweltthema. Daher bleibt die Intensivierung der CO²-Einsparung und die Berücksichtigung der Klimathematik Schwerpunkt politischer Initiativen. Öko-Audit und OMS-Bearbeitung werden weitergeführt.

21.       Die demografische Entwicklung und die Anforderungen einer inklusiven Gesellschaft erfordern eine Reaktion auch im Bereich der Angebote Freizeit, Erholung, Bildung und Kultur. Der LVR initiiert und fördert entsprechende Bildungsangebote über das Netzwerk Umwelt.

22.     Die Unterstützung der Biologischen Stationen soll fortgeführt werden. Die Verwaltung soll Gespräche mit der Landesregierung führen, damit sich das Land wieder angemessen an der Förderung Biologischer Stationen beteiligt, zum Beispiel mit Hilfe eines Ausbaus des LVR-Netzwerks Umwelt.

Kultur

23.     Industriekultur ist bundes- und europaweit das herausragende kulturelle Alleinstellungsmerkmal für NRW. Daher ist das Thema zu verstetigen und das LVR-Netzwerk „Industrielles Erbe“ unter der Federführung und fachlichen Kompetenz des LVR weiter zu entwickeln.

24.     Das LVR-Netzwerk „Kulturelles Erbe im Rheinland“ wird gemeinsam mit den Kommunen vor Ort fortgeführt und weiter qualifiziert.

Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden