Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem LWL in einer Publikation die individuellen Hilfsansprüche für behinderte Schülerinnen und Schüler in einfacher Sprache darzustellen.
Für die Finanzierung dieser Publikation ist beim zuständigen Ministerium in NRW die Übernahme der Kosten (Konnexitätsprinzip) sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Frühfördereinrichtungen der LVR-Schulen so zu unterstützen, dass die Eltern der betroffenen Kinder/Jugendlichen über das AOSF(Ausbildungsordnung-Sonderpädagogischer Förderung) Antragsverfahren in einfacher Sprache informiert werden.