In der Produktgruppe 074 „Leistungen zur vorschulischen Bildung von Kindern mit Behinderung“ entstehen im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 11,1 Mio. €.
Ihre Ursachen haben diese Aufwendungen in
- der Zahlung von nicht auskömmlichen Abschlägen in früheren Jahren für den Betrieb der inklusiven Gruppen sowie
- Nachzahlungen für Leistungen aus Vorjahren.
Die Zahlungen, die den periodenfremden Aufwand verursachen, sind unabweisbar und somit zwingend erforderlich.
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Verwaltung gebeten, zu den Steigerungen der einzelnen Pauschalen im Bereich der Sonderkindergärten bzw. der integrativen Einrichtungen sowie zum Abrechnungs-verfahren der Betriebskosten der integrativen Einrichtungen Erläuterungen zu geben.