Die bundesweite Debatte über die fachliche Qualifizierung der Pflegekinderhilfe wurde im Rheinland intensiv über das LVR-Landesjugendamt aufgenommen und begleitet.
Gerade aus Anlass mehrerer massiver Verletzungen von Kinderrechten in Pflegefamilien bis hin zu Todesfällen fand die Auseinandersetzung um fachliche Qualitätsmerkmale der Pflegekinderhilfe eine zusätzliche Verstärkung.
Da es keine durch Bundesrecht normierte einheitliche Ausgestaltung der Pflegekinderhilfe gibt, kommt es zu kommunal unterschiedlich sehr verschiedenen Ausprägungen der Qualität von Pflegekinderdiensten.
Dagegen versucht das LVR-Landesjugendamt im Rheinland mit einer Vielzahl von Empfehlungen, die gemeinsam mit der Fachpraxis entwickelt wurden, fachliche Qualitätsstandards zunehmend in die Weiterentwicklung der Dienste einzuspeisen.