Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach Abschluss des im Jahr 2010 durchgeführten Evaluationsverfahrens den Belastungsausgleich für die von den Versorgungsämtern übernommenen Aufgaben mit dem Änderungsgesetz zum Eingliederungsgesetz angepasst. Dieses beinhaltet eine Erhöhung der Personal- und Sachkostenpauschalen sowie die Einführung eines neuen Verfahrens zur zukünftigen regelmäßigen Überprüfung des finanziellen Ausgleichs.
Das im Konsensverfahren vereinbarte Gesamtpaket zur Anpassung des Belastungsausgleichs wird sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden als auch den beiden Landschaftsverbänden positiv bewertet.