Ergänzungsvorlage-Nr. 13/150/1
Beschlussvorschlag:
1. Der Wirtschaftsplan-Entwurf des LVR-Servicebetriebes Viersen für das Jahr 2010 einschließlich des Kassenkreditrahmens in der Fassung der Vorlage Nr. 13/150/1 wird festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan-Entwurf 2010 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese Anpassungen keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis haben.
A. Aktuelle Beratungs- und Beschlussvorlage:
Begründung der Vorlage Nr. 13/150/1:
Der Krankenhausausschuss 3 hat in seiner Sitzung am 12.04.2010 die Vorlage Nr. 13/150 zur Weiterberatung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung am 17. Mai 2010 vertagt.
B. Text der Ursprungsvorlage:
Begründung der Vorlage Nr. 13/150:
Der Krankenhausausschuss 3 berät in seiner Funktion als Betriebsausschuss gem. § 12 (1) der Betriebssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für den Servicebetrieb Viersen den Wirtschaftsplan des Servicebetriebes Viersen.
Mit Vorlage Nr. 13/27 wurden die gebundenen Exemplare der Wirtschaftsplan-Entwürfe 2010 als Anlage zum Entwurf der Haushaltssatzung am 22.02.2010 in die Landschaftsversammlung eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.
In Abschnitt - D - ist der Wirtschaftsplan-Entwurf des Servicebetriebes Viersen abgebildet.
Der Wirtschaftsplan-Entwurf 2010 ist in seinen Strukturen der derzeit bekannten Auftragssituation angepasst.
Das Aufwandsvolumen im Erfolgsplan beläuft sich auf 17.560.863 €, das Ertragsvolumen auf
16.617.900 €, so dass ein Planverlust von 942.963 € ausgewiesen werden muss.
Der Vermögensplan-Entwurf (Investitionen/Kreditwirtschaft) für das Wirtschaftsjahr 2010 weist ein Volumen von 220 T€ aus, im Finanzplanungszeitraum 2009 - 2013 werden 450 T€ ausgewiesen. Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre erforderlich.
Der Höchstbetrag (Ziehungsrahmen) der Kassenkredite ist mit 2.000 T€ veranschlagt worden.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf die vorliegende Druckfassung verwiesen.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist eine Aktualisierung des Wirtschaftsplanes nicht erforderlich. Sollte sich noch jetzt nicht absehbarer Änderungsbedarf ergeben, bittet die Verwaltung um Zustimmung, erforderliche Anpassungen bei Drucklegung des Planes vornehmen zu können, soweit diese Änderungen keine Auswirkung auf das ausgewiesene Planergebnis haben.
H ö h m a n n
Betriebsleiter