LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/258
öffentlich
Datum:
05/28/2010
Dienststelle:
Fachbereich 06
Bearbeitung:
Frau Marx
Landschaftsausschuss11.06.2010empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung18.06.2010Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Änderung der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des LVR und ihrer Ausschüsse
Beschlussvorschlag:
Die Landschaftsversammlung beschließt gemäß Vorlage Nr. 13/258 die in der Anlage dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung, ihrer Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r 
Begründung der Vorlage Nr. 13/258 :

Eine Aktualisierung des § 24 " Öffentlichkeit der Sitzungen " der Geschäftsordnung für die Landschaftsversammlung und Ihrer Ausschüsse ist wegen der Einführung von NKF für den gesamten Landschaftsverband und dem Schutz von Patientendaten bzw. Namensdaten von Mitgliedern der Besuchskommissionen für die psychiatrischen Krankenhäusern erforderlich.

Die in § 24 Absatz 3 unter Ziffer g für die Nichtöffentlichkeit vorgesehene Beratung von Zwischenberichten der wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen hat im Rahmen des NKF nunmehr auch Gültigkeit für die ehemals nach kameralen Haushaltsrecht abgewickelten Bereiche der Verwaltung. Von daher kann die Begrenzung auf die wie Eigenbetriebe  geführten Einrichtungen entfallen.

Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass durch die öffentliche Behandlung von Berichten der staatlichen Besuchskommission der Namensschutz der Kommissionsmitglieder nicht gewährleistet ist und die Möglichkeit der Rückverfolgung von Patientendaten besteht. Daher wird die Ergänzung des § 24 der Geschäftsordnung wie in der Synopse unter j) dargestellt, empfohlen.

Hinzukommen in der gesamten Geschäftsordnung einige redaktionelle Änderungen aufgrund der Änderung zitierter Gesetze (z. Bsp. AG-KJHG in § 24 Abs.2 der Geschäftsordnung) , der Einführung von Fachbereichen und des Erfordernisses einer geschlechtergerechten Sprache.

Eine synoptische Darstellung des § 24 ist als Anlage beigefügt.

V o i g t s b e r g e r