Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben in einer Rahmenvereinbarung die fachlichen Grundsätze beschrieben, auf deren Basis die Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB XII im Bereich Wohnen weiterentwickelt werden sollen. Zu den Eckpunkten gehören insbesondere:
- Einheitliche Grundsätze für die individuelle Hilfeplanung
- Leistungsanbieterneutrale (Erst)Beratung und Hilfeplanung
- Regionale Angebotsentwicklung.
Zur Evaluierung wird eine Begleitgruppe eingerichtet, die erste Erkenntnisse aus der praktischen Arbeit analysieren soll, die in die Weiterentwicklung des Leistungssystems und der implementierten Prozesse einfließen.