LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1414
öffentlich
Datum:
10/05/2011
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss07.10.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Stiftung Zollverein
hier: Einvernehmliche Bestellung von Kuratoriumsmitgliedern zwischen Land NRW, Stadt Essen und LVR
Beschlussvorschlag:
"1. Der Landschaftsausschuss stimmt den Vorschlägen des Landes NRW zu den im Einvernehmen zwischen Land NRW, Stadt Essen und LVR zu bestellenden Kuratoriumsmitgliedern zu.

2. Der Landschaftsausschuss stimmt dem Vorschlag des Landes NRW zu, die gemeinsamen Bestellungen der Kuratoriumsmitglieder künftig in der Regel amts-/funktionsbezogen vorzunehmen."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gemäß Entsch.-Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:gemäß Entsch.-Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Zollverein werden 5 Kuratoriumsmitglieder vom Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR im Einvernehmen bestellt. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

Die Benennungszeit der im Einvernehmen zu bestellenden Kuratoriumsmitglieder endet im Laufe des Jahres 2011. Somit ist eine Neubestellung erforderlich.


Begründung:



Gemäß § 12 Abs. 2 der aktuellen Satzung der Stiftung Zollverein entsenden das Land NRW, die Stadt Essen und der LVR jeweils 5 Mitglieder in das Kuratorium. Darüber hinaus werden 5 weitere Mitglieder vom Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR im Einvernehmen bestellt. Die Kuratoriumsmitglieder werden jeweils für eine gemeinsame Amtsperiode von fünf Jahren bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. Die Kuratoriumsmitglieder beraten satzungsgemäß den Vorstand und den Stiftungsrat und fassen Empfehlungsbeschlüsse, während der Stiftungsrat satzungsgemäß das oberste Willensbildungsorgan der Stiftung ist.

Der aktuelle Bestellungszeitraum für die Mitglieder des Kuratorium der Stiftung Zollverein endet im Laufe des Jahres 2011. Somit ist eine Neubestellung der im Einvernehmen zwischen Land NRW, Stadt Essen und LVR zu bestellenden 5 Kuratoriumsmitglieder erforderlich.

Die 5 Kuratoriumsmitglieder, die vom LVR in das Kuratorium bestellt worden sind (hierbei handelt es sich namentlich um Frau LVR-Dezernentin Karabaic, Frau Eckenbach sowie die Herren Diekmann, Fliß und Paßmann), wurden mit Beschluss des Landschaftsausschusses vom 19.02.2010 für die laufende als auch für die darauf folgende Amtsperiode bestellt, so dass eine Neubestellung dieser 5 Kuratoriumsmitglieder zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist.

Die im Einvernehmen zu bestellenden 5 weiteren Kuratoriumsmitglieder wurden im Jahr 2006 gemäß der damals gültigen Stiftungssatzung von den beiden Stiftern Land NRW und Stadt Essen bestellt. Der LVR als Zustifter hatte zum damaligen Zeitpunkt kein satzungsmäßiges Mitspracherecht bei der Bestellung.
Erst durch die Satzungsänderung im Rahmen der organisatorischen Neuausrichtung der Stiftung im Dezember 2007 wurde auch dem LVR als Zustifter das satzungsmäßige Recht eingeräumt, bei der Bestellung der im Einvernehmen zu bestellenden Kuratoriumsmitglieder gemeinsam mit dem Land NRW und der Stadt Essen mitzuwirken.

Von den bisherigen im Einvernehmen zwischen dem Land NRW und der Stadt Essen im Jahr 2006 bestellten 5 Kuratoriumsmitgliedern hat ein Mitglied zwischenzeitlich sein Mandat niedergelegt (Herr Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages), während ein weiteres Mitglied verstorben ist (Herr Hanns-Ludwig Brauser, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ruhr).

Die aktuell gültige Satzung in der Fassung vom Dezember 2007 sieht kein explizites Vorschlagsrecht vor. In Auslegung der Stiftungssatzung steht daher grundsätzlich sowohl den beiden Stiftern Land NRW und Stadt Essen, als auch dem Zustifter LVR ein Vorschlagsrecht zu, wobei alle drei Akteure als gleichberechtigt anzusehen sind. Das Land NRW hat daher zunächst die Initiative ergriffen und schlägt vor,

1) die verbliebenen 3 vom Land NRW und Stadt Essen im Jahr 2006 gemeinsam bestellten Kuratoriumsmitglieder auch für die kommende Amtsperiode zu bestätigen:
- die/den Vorstandsvorsitzende(n) der RAG-Stiftung, z. Z. Herr Wilhelm Bonse-Geuking
- Herrn Stefan Holthoff-Pförtner, Rechtsanwalt, als persönliche Bestellung
- den/die Verbandsdirektor(in) des Regionalverbands Ruhr, z. Z. Frau Karola Geiß-Netthöfel

sowie

2) für die 2 gegenwärtig nicht besetzten Kuratoriumsmitgliedschaften neu zu benennen:
- als amts- bzw. funktionsbezogene Bestellung den/die Geschäftsführer(in) des Initiativkreises Ruhr, z. Z. Herr Jan-Peter Nissen und
- als persönliche Bestellung Herrn Ulrich Weber, Personalvorstand DB AG (früher Vorstandsmitglied/Arbeitsdirektor RAG / EVONIK Industries AG).

Darüber hinaus schlägt das Land NRW vor, die Bestellungen der im Einvernehmen zwischen dem Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR zu bestellenden Kuratoriumsmitgliedern künftig in der Regel amts- bzw. funktionsbezogen vorzunehmen, so dass bei dem Ausscheiden eines Kuratoriumsmitglieds aus seinem Amt bzw. seiner Funktion keine neue Abstimmung im Kuratorium der Stiftung erforderlich wird. Diese Regelung würde folgende Funktionsträger betreffen:
- die/den Vorstandsvorsitzende(n) der RAG-Stiftung,
- den/die Verbandsdirektor(in) des Regionalverbands Ruhr sowie
- den/die Geschäftsführer(in) des Initiativkreises Ruhr.

Bei den persönlich erfolgten Bestellungen der Herren,
- Stefan Holthoff-Pförtner, Rechtsanwalt (bisheriges Kuratoriumsmitglied) sowie
- Ulrich Weber, Personalvorstand DB AG, (neu zu bestellendes Kuratoriumsmitglied),
würde zukünftig bei einem Ausscheiden aus dem Kuratorium der Stiftung eine erneute Abstimmung zwischen dem Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR vorgenommen werden.

Seitens der Verwaltung des LVR bestehen zu den Vorschlägen des Landes NRW keine Bedenken.

Im Auftrag

K a s c h n y



Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden