LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/3229/3
öffentlich
Datum:
10/09/2008
Dienststelle:
Amt 84
Bearbeitung:
Herr van Brederode
Landesjugendhilfeausschuss23.10.2008zur Kenntnis
Landschaftsausschuss31.10.2008zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Resolution zur kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausversorgung im Rheinland
Kenntnisnahme:
Der Landesjugendhilfeausschuss und der Landschaftsausschuss nehmen den aktuellen Stand der beschlossenen Resolution zur kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausversorgung im Rheinland gemäß 3. Ergänzungsvorlage Nr. 12/3229/3 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung 

v o m   S c h e i d t 
Begründung der Vorlage Nr. 12/3229/3:

A) Aktuelle Beratungs- und Beschlusslage:

In seiner Sitzung am 23.04.2008 hat der Landschaftsausschuss eine Resolution zur kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausversorgung im Rheinland beschlossen (Anlage 1). Die Antwort des Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2008 (Anlage 2) wurde mit der Ergänzungsvorlage 12/3229/2 zur Kenntnis gegeben . Der Landschaftsausschuss hat die Beratung in seiner Sitzung am 12.09.2008 vertagt. Zwischenzeitlich wurde ein Schreiben des LVR-Direktors an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen versandt, mit dem zur Antwort des Ministers Stellung bezogen wird. Das Schreiben ist in der Anlage 3 beigefügt.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 26.09.2008 ist die beiliegende Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt worden. Der Gesundheitsausschuss hat die Stellungnahme und den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und gebeten, die Resolution zur kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausversorgung auch dem Landesjugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben.

In Vertretung

v o m   S c h e i d t

  

B) Text der Ergänzungsvorlage 12/3229/2:

Vor dem Hintergrund zunehmender Engpässe bei der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher hat der Landschaftsausschuss am 23.04.2008 eine Resolution zur kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausversorgung im Rheinland beschlossen. Mit beiliegendem Schreiben vom 7. Juli 2008 hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zur Resolution Stellung bezogen.

Die in der Resolution auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der aktuellen Situation in den  Kinder- und Jugendpsychiatrien der Rheinischen Kliniken (vgl. Vorlage 12/3141) festgestellten Engpässe, werden vom Minister unter Verweis auf die „im Vergleich zu den alten Bundesländern“ hohe landesweite Bettenmessziffer von 9 Betten je 100.000 Einwohner bestritten. Wartezeiten und hohe Auslastung der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen weisen aus Sicht des Ministers „nicht unbedingt auf ein Defizit der Krankenhausversorgung hin. Denkbar (seien) auch Defizite im ambulanten Bereich oder in der Kinder- und Jugendhilfe.“ Die in der Resolution ebenfalls beklagten Verzögerungen in der Krankenhausplanung wurden seitens des Ministers ebenfalls relativiert.

Die sehr formalistische und in der Argumentation vielfach ungenaue Reaktion des Ministers auf die Resolution ist aus Sicht der Verwaltung zu bedauern. Die durch das Ministerium vorgenommene Beurteilung der Bedarfssituation der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird nicht geteilt.

Eine Bewertung der Bedarfssituation auf der Grundlage einer landesweiten Bettenmessziffer und eines pauschalen Vergleichs mit anderen Bundesländern  wird den Anforderungen einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung nicht gerecht. Entscheidend für die Qualität der Versorgung ist nicht nur die Gesamtzahl der vorhandenen Betten und Plätze sondern auch ihre regionale Verteilung. Hier bestehen im Gesamtbild des Landes NRW erhebliche Varianzen. So beläuft sich die Bettenmessziffer für di e Region Rheinland auf lediglich 8 Betten pro 100.000 Einwohner und liegt insofern bereits unter dem landesweiten Durchsch nitt. In drei der 5 Kinder- und Jugendpsychiatrischen Standorte der Rheinischen Kliniken werden aktuell Bettenmessziffern von 6 Betten und weniger erreicht.

Ein Vergleich mit andere n Bundesländern auf der Grundlage einer reinen Bettenmesszifferbetrachtung greift überdies zwangsläufig zu kurz. Vielmehr bedarf es der Berücksichtigung von bedarfsrelevanten Variablen wie der Bevölkerungsstruktur (Anteil städtischer Bevölkerung, soziale und demographische Struktur) der tatsächlicher Leistungsmerkmale der Versorgung (Krankenhaushäufigkeit, Auslastung, Verweildauer): In all diesen Bedarfsdeterminanten zeigen sich für NRW Werte, die auch im Bundesvergleich auf einen überdurchschnittlich hohen Bedarf verweisen. So liegt die durchschnittliche Verweildauer in den Kinder- und Jugendpsychiatrien des Landes NRW inzwischen fast ein Drittel unter dem Durchschnitt aller Bundesländer (vgl. BAG Psychiatrie, Psychiatrie im Bundesvergleich, 2007).

Ungeachtet der Notwendigkeit, die Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe weiter zu entwickeln, kann die aktuelle hohe Belastung der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen keinesfalls durch Defizite im Bereich der Jugendhilfe erklärt werden. Vielmehr liegt bei den stationär und teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten eine psychiatrische Behandlungsbedürftigkeit vor, die eine Krankenhausversorgung oder teilstationäre Behandlung erforderlich macht. Auch die durch das Ministerium vermuteten Defizite in der ambulanten Versorgung können die Situation nicht zufrieden stellend erklären. So zeigen sich in den - i. d. R. gut mit Kinder- und Jugendpsychiatern/-psychiaterinnen und Institutsambulanzen versorgten - Großstädten höhere stationäre und teilstationäre Patientenzahlen als in den ländlichen Räumen mit schlechterer ambulanter Versorgungsstruktur.

Im Rahmen der vom Minister genannten Arbeitsgruppe des Landesausschusses für Krankenhausplanung wurde eine differenzierte Analyse der Bedarfssituation in NRW geleistet. Die (im Schreiben des Ministers nicht korrekt zitierten) Ergebnisse der Arbeitsgruppe hätten aus Sicht der Verwaltung eine gute Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in NRW gesetzt. Die Arbeitsgruppe wurde Ende 2006 durch eine Entscheidung der Hausspitze des Ministeriums ausgesetzt. Bedingt durch die fehlenden Planungsgrundlagen wird die Fortschreibung des  Krankenhausplans für die Kinder- und Jugendpsychiatrie seitdem erheblich erschwert und verzögert. Die ausführlichen Anmerkungen zum neuen Krankenhausfinanzierungsrecht lassen unberücksichtigt, dass die zukünftigen Baupauschalen bei weitem nicht ausreichen werden, den in den vergangenen Jahrzehnten im Krankenhauswesen in NRW entstandenen Investitionsstau zu beseitigen. Bereits in der Resolution wurde dargestellt, dass der Landschaftsverband Rheinland vor diesem Hintergrund die finanziellen Lasten der in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erforderlichen Investitionsmaßnahmen in hohem Umfang aus Eigenmitteln bestreitet.

Abweichend von der Darstellung im Schreiben des Ministers liegen aktuell zwei Planungsanträge (RK Bonn und Düsseldorf) zur Entscheidung im Ministerium bzw. bei der vorgeordneten Bezirksregierung vor, zwei weitere Anträge (RK Essen und Viersen) stecken im - gem. KHGG vorgeschalteten - regionalen Planungsverfahren mit den Krankenkassen, die mit Hinweis auf die fehlenden Planungsgrundlage n des Landes die Verhandlung verschleppen.

Die Reaktion des Ministeriums kann aus Sicht der Verwaltung nicht unwidersprochen hingenommen werden. Ein Schreiben des Landesdirektors, in dem - neben den notwendigen Richtigstellungen - noch einmal das Angebot einer konstruktiven Zusammenarbeit bei der Lösung der anstehenden Probleme unterbreitet wird, befindet sich im Geschäftsga n g und wird in der Sitzung zur Kenntnis gegeben.

V o i g t s b e r g e r

 

C) Text der Ergänzungsvorlage 12/3229/1:

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2008 dem Resolutionsentwurf zur kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausversorgung im Rheinland mehrheitlich - Stimmen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP gegen CDU zugestimmt.

 

D) Text der Ursprungsvorlage:

Der Gesundheitsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 11.04.2008 auf Grundlage der Beratung der Vorlage 12/3141 "Aufnahmekapazitäten für Kinder und Jugendliche in den Rhein ischen Kliniken" mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der CDU beauftragt, einen Entwurfstext für eine Resolution des Landschaftsausschusses an die Landesregierung zu erstellen.

Der Resolutionsentwurf liegt als Anlage bei.

 

M o l s b e r g e r