Die in der Anfrage Nr. 13/22 der Fraktion Die Linke. gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Von den LVR-Kliniken sind im Jahre 2010 insgesamt 34 Verträge über Sponsorleistungen mit Pharmaunternehmen abgeschlossen worden.
LVR-weite Regelungen zur Transparenz und zur Dokumentation von Sponsorleistungen sind zusammengefasst in der "Allgemeinen Rundverfügung Nr. 203 des LVR-Dezernats Personal und Organisation zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungen Dritter".
2. Die im Jahre 2010 in den Krankenhausbudgets ausgewiesenen 1,531 Mio. Euro für industrieunabhängige Fortbildungen werden von den Klinikvorständen und von der Verbundzentrale für ausreichend erachtet.
3.1 In allen LVR-Kliniken werden von der Pharmaindustrie unabhängige ärztliche Fort- und Weiterbildungen zur Anwendung von Psychopharmaka durchgeführt.
3.2 In allen LVR-Kliniken werden psychotherapeutische/sozialpsychiatrische Qualifizierungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen durchgeführt.
4. Die Zusammenarbeit zwischen der pharmazeutischen Industrie und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LVR-Kliniken richtet sich nach dem „Gemeinsamen Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ und dem „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Fachkreisen“.
5. In allen LVR-Kliniken wird eine regelmäßige und ausführliche mündliche und schriftliche Aufklärung über die psychopharmakotherapeutische Behandlung entsprechend dem jeweiligen Krankheitsbild durchgeführt.
6. In allen LVR-Kliniken wird die Durchführung der psychopharmakologischen Therapie einheitlich nach den in den nationalen Standards vorgegebenen Regeln überwacht.
7. Die Transparenz über alle Sponsoringangelegenheiten wird über die Regelungen der Allgemeinen Rundverfügung Nr. 203 (vgl. Ziffer 1) sichergestellt.
Zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung insbesondere im Bereich der Arzneimittelbeschaffung sind in Abstimmung mit der Innenrevision und dem Fachbereich Rechnungsprüfung festgelegt worden.