Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat unter Bezugnahme auf § 23 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) NRW i.V.m. § 105 Gemeindeordnung (GO NRW) den LVR im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns geprüft.
Im Vordergrund dieser Prüfung stand das finanzwirtschaftliche Interesse. Methodisch wurde sie mittels eines Kennzahlenvergleichs umgesetzt.
Die Inhalte der Prüfung „Soziales“ beziehen sich auf die Themen:
· Stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe in eigenen und fremden Einrichtungen gem. §§ 53 ff SGB XII
· Ambulant Betreutes Wohnen behinderter Menschen gem.
§§ 53 ff SGB XII in Verbindung mit § 2 AV-SGB XII NRW
· Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gem. §§ 53 SGB XII
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Großteil der Handlungsempfehlungen der GPA bereits von Dezernat 7 aufgegriffen wurde. Konkrete Aktivitäten, insbesondere in Bezug auf die Zugangssteuerung, Beratung und konsequente Überprüfung der Bedarfe wurden eingeleitet. Projekte mit Modellcharakter untersuchen vertiefend komplexere Sachverhalte.
Die GPA hat die zahlreichen Maßnahmen des Dezernates 7 begrüßt und deshalb bereits eine entsprechende Synopse als Anlage zu ihrem Vorbericht aufgenommen.
Neben den Analyseergebnissen und Handlungsempfehlungen der GPA sind in der beigefügten Übersichtsmatrix (siehe Anlage 1) die Ergebnisse der Prüfung der Handlungsempfehlungen und deren Auswirkungen auf den Haushalt aus Sicht des Fachdezernates dargestellt.
Zu folgenden Themen konnte nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens kein Konsens zwischen GPA und Dezernat 7 erreicht werden:
- Teilnahme der Leistungsanbieter an den Hilfeplankonferenzen
- Rolle der Kontakt,- Koordinierungs- und Beratungsstellen (KoKoBe) und der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)
- Anbieterneutrale Erstberatung
- Fallzahlsteigerung im Bereich des ambulant betreuten Wohnens