Der Beschlusstext der Vorlage 12/4113 wird ergänzt:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Klärung des individuellen Bedarfs für tagesgestaltende Maßnahmen das Hilfeplanverfahren (IHP) umgehend zu optimieren.
Die seit dem 01. Januar 2009 mögliche Feststellung des individuellen Bedarfs an tagesgestaltenden Maßnahmen im Rahmen der Hilfeplanung tritt an die Stelle der bisherigen befristeten Anreizpauschale; sie ist sowohl für die behinderten Menschen als auch für den LVR-Haushalt von Vorteil. Es gibt jedoch Hinweise, dass das Hilfeplanverfahren noch nicht flächendeckend diese Möglichkeit ausreichend berücksichtigt. Die Verwaltung soll daher gebeten werden, hierfür unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen.