Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Angebote für Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund der Rheinischen Kliniken sowie kooperierender Einrichtungen, die bisher im Rahmen der Anschubfinanzierung erfolgt, zu verstetigen und ggf. bedarfsgerecht auszuweiten. Dabei soll das unterschiedliche Profil der einzelnen Angebote berücksichtigt werden. Ein möglicher Mehrbedarf an Ressourcen ist durch die Verwaltung zu ermitteln und ggf. im Rahmen der Gesamtdeckung bereitzustellen.