Die Verwaltung berichtet mit dieser Vorlage, wie die Zielsetzung des Antrages 13/223 auf Basis der aktuellen Rechtslage umgesetzt wird.
Die Inanspruchnahme einer Teilhabeleistung zur Beschäftigung ist im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgrund der aktuellen Rechtslage an eine Werkstattleistung gebunden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützt der LVR die Inanspruchnahme der Teilhabeleistung zur Beschäftigung als Persönliches Budget aktiv und zeigt hierzu verschiedene Möglichkeiten auf bzw. hat entsprechende Projekte und Modelle entwickelt.
Im Sinne einer individuellen und personenzentrierten Hilfeplanung werden die Beschäftigungsangebote in den rheinischen Werkstätten weiter entwickelt und ausdifferenziert. Dieser Prozess wird durch die Zielvereinbarungen mit den rheinischen Werkstätten forciert und begleitet.
Im Rahmen des LVR-Budgets für Arbeit werden durch unterschiedlich ausgerichtete Modellprojekte Anreize geschaffen, mehr Menschen mit Behinderung alternative Beschäftigungsangebote zur Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.