LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1015
öffentlich
Datum:
11/16/2005
Dienststelle:
Amt 44
Bearbeitung:
Frau Kuhl-Kollberg
Schulausschuss30.11.2005Beratung
Tagesordnungspunkt:
Beschulung von geistig- und körperbehinderten Schülerinnen und Schülern in den Rhein. Förderschulen für Körperbehinderte und Schulen für Geistigbehinderte im Rheinland
Beschlussvorschlag:
Das Organisationsraster für die Machbarkeitsstudie zur gemeinsamen Beschulung von geistig- und körperbehinderten Schülerinnen und Schülern in Schulen für Körperbehinderte und Geistigbehinderte im Rheinland wird gemäß Vorlage Nr. 12/1015 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung:

In seiner Sitzung am 31.08.2005 hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit den Kreisen Mettmann, Wesel und der Stadt Düsseldorf sowie unter Beteiligung der Schulaufsichten Planungsvarianten zu erarbeiten, die auch die Situation einer gemeinsamen Beschulung von körperbehinderten Kindern an den Schulen für Geistigbehinderte der beiden Kreise und der Stadt Düsseldorf und einer Beschulung von geistigbehinderten Kindern an den Schulen für Körperbehinderte des Landschaftsverbandes Rheinland darstellen.

Ziel der Studie ist es, ein differenziertes und wohnortnahes Beschulungsangebot unter Einbeziehung des gemeinsamen Unterrichts zu schaffen, das die unterschiedliche Situation der behinderten Kinder und deren Heterogenität berücksichtigt. Bei der Studie soll in allen inhaltlichen und organisatorischen Planungen der positive Standard zugrunde gelegt werden, wobei bei allen Planungsvarianten die finanziellen Auswirkungen sowohl für den Landschaftsverband Rheinland als auch für die möglichen Kooperationspartner zu ermitteln sind.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein Organisationsraster erarbeitet, in dem die geplanten grundsätzlichen Verfahrensschritte dargelegt sind. Das Organisationsraster ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Für die Rhein. Förderschulen wurde zur Vereinfachung der Datenerfassung die Software Win-GSV beschafft. Zurzeit findet die Schulung und die Einarbeitung in diese Software statt.

Der freigewordene Dienstposten im Bereich der Schulentwicklungsplanung im Schulverwaltungsamt wurde zum 15.11.2005 neu besetzt.

Aufgrund der geschilderten Umstände, der notwendigen Rückmeldungen der Schulen, vielfältigen Terminabstimmungen und Gespräche mit den Kooperationspartnern und den Schulaufsichten sind zeitliche Verschiebungen in den einzelnen Arbeitsschritten möglich.

Das Ergebnis der Studie wird die Verwaltung dem Schulausschuss in der Sitzung am 30.08.2006 vorlegen.

In Vertretung

M e r t e n s

Anlagen: