LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1279
öffentlich
Datum:
02/28/2006
Dienststelle:
Amt 44
Bearbeitung:
Frau Wildanger
Landesjugendhilfeausschuss02.03.2006zur Kenntnis
Schulausschuss15.03.2006Beratung
Tagesordnungspunkt:
Schulgesetz NRW
2. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(2. Schulrechtsänderungsgesetz)
Kenntnisnahme
Die Stellungnahmen des LVR zum 2. Schulrechtsänderungsgesetz werden gemäß Vorlage Nr. 12/1279 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
In Vertretung 

M e r t e n s
Begründung:

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Landschaftsverband Rheinland mit Schreiben vom 25.01.2006 im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf für ein 2. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (2. Schulrechtsänderungsgesetz) bis zum 24.02.2006 gegeben.

In der letzten Sitzung des Schulausschusses am 08.02.2006 wurde vereinbart, dass der Schulausschuss an der Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Verbändeanhörung beteiligt werden soll. Angesichts der kurzen Frist zur Stellungnahme hat sich am 15.02.2006 eine Initiativgruppe, bestehend aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Schulausschusses, den Fraktionssprechern bzw. deren Vertretern gemeinsam mit der Verwaltung intensiv mit dem Gesetzentwurf, soweit dieser den Landschaftsverband Rheinland als Schulträger betrifft, befasst und gemeinsam die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland als Schulträger erarbeitet.

Auch das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.

Die dem Ministerium für Schule und Weiterbildung mit Schreiben vom 16.02.2006 übersandten beiden Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Rheinland (unter I. Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland als Schulträger, unter II. Stellungnahme des Landesjugendamtes) werden dem Schulausschuss anliegend zur Kenntnis gegeben.

 

In Vertretung

M e r t e n s