Vorlage-Nr. 13/950
Beschlussvorschlag:
1. Der Wirtschaftsplan-Entwurf der Krankenhauszentralwäscherei für das Jahr 2011 einschließlich des Kassenkreditrahmens in der Fassung der Vorlage Nr. 13/950 wird festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan-Entwurf 2011 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese Anpassungen keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis haben.
Begründung der Vorlage Nr. 13/950:
Der Krankenhausausschuss 3 berät in seiner Funktion als Betriebsausschuss gem. § 8 (1) Ziffer 2. der Betriebssatzung den Wirtschaftsplan der LVR-Krankenhauszentralwäscherei (KHZW).
Mit Vorlage Nr. 13/907 wurden die gebundenen Exemplare der Wirtschaftsplan-Entwürfe 2011 als Anlage zum Entwurf der Haushaltssatzung am 10.12.2010 in die Landschaftsversammlung eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.
In Abschnitt - F - ist der Wirtschaftsplan-Entwurf der LVR-Krankenhauszentralwäscherei abgebildet.
Der Wirtschaftsplan-Entwurf 2011 ist in seinen Strukturen der derzeit bekannten Auftragssituation angepasst.
Das Aufwandsvolumen im Erfolgsplan beläuft sich auf rd. 6.768
T€, das Ertragsvolumen auf
rd. 6.776 T€, so dass ein Plangewinn von + 8 T€ ausgewiesen werden kann.
Der Vermögensplan-Entwurf (Investitionen/Kreditwirtschaft) für das Wirtschaftsjahr 2011 weist ein Volumen von 900 T€ aus, im Finanzplanungszeitraum 2009 - 2013 werden 11.636 T€ ausgewiesen. Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre erforderlich.
Der Höchstbetrag (Ziehungsrahmen) der Kassenkredite ist mit 781 T€ veranschlagt worden.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf die vorliegende Druckfassung verwiesen.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist eine Aktualisierung des Wirtschaftsplanes nicht erforderlich. Sollte sich noch jetzt nicht absehbarer Änderungsbedarf ergeben, bittet die Verwaltung um Zustimmung, erforderliche Anpassungen bei Drucklegung des Planes vornehmen zu können, soweit diese Änderungen keine Auswirkung auf das ausgewiesene Planergebnis haben.
F e c h n e r
Betriebsleiter (k.)