Vorlage-Nr. 13/930
Beschlussvorschlag:
"Die Wirtschaftspläne der LVR-HPH-Netze Niederrhein, Ost und West für das Jahr 2011 werden in Form der vorliegenden Entwurfs-Druckfassung unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweise gem. Vorlage 13/930 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsplanentwürfe 2011 bis zur Drucklegung an die aktuelle Entwicklung anzupassen sowie gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen keine Auswirkungen auf die Ausgeglichenheit der Ergebnisse haben."
Begründung der Vorlage Nr. 13/930:
Der Ausschuss für das LVR-Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen berät als Betriebsausschuss gem. § 5 (4) EigVO NRW i.V. mit § 23 LVerbO und § 9 (2) der Betriebssatzung für das LVR-Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen über den Entwurf der Wirtschaftspläne des LVR-Netzwerkes Heilpädagogischer Hilfen. Bezüglich der Einzelheiten wird auf Teil C des gebundenen Exemplares verwiesen. Im Einzelnen ist wie folgt zusammen zu fassen.
1. Platzzahlentwicklung
Im LVR-Netzwerk HPH reduziert sich die Soll-Platzzahl 2011 aufgrund des Platzabbaus im Zuge des Anreizprogramms gegenüber dem Jahr 2010 um 49 Plätze auf 1754 Plätze.
2. Auslastung
Die für 2011 geplante Platzauslastung liegt mit Ø 99,59 % ungefähr auf Vorjahresniveau.
3. Ergebnis
Die Budgets weisen für das Jahr 2011 bei allen drei LVR-HPH-Netzen ein ausgeglichenes Ergebnis auf.
Bei der Kalkulation der Wirtschaftpläne 2011 wurden die ab dem 01.01.2009 geltenden Entgelte zugrunde gelegt. Die erhöhten Entgelte ab dem 01.04.2010 werden bis zur Drucklegung der Wirtschaftspläne noch eingearbeitet werden.
Beim Leistungsentgelt je ambulanter Fachleistungsstunde wurde die zur Zeit gültige Pauschale in Höhe von 50,40 € unterstellt.
Darüber hinaus ist aufgrund von Baumaßnahmen in den LVR-HPH-Netzen Niederrhein und Ost die Aufstellung eines Veränderungsnachweises erforderlich (siehe Anlage).
Sollte sich bis zur Feststellung der Wirtschaftspläne durch die Landschaftsversammlung hinsichtlich der Budgets weiterer Änderungsbedarf ergeben, sollte die Verwaltung bis zur Drucklegung der Wirtschaftspläne die Druckexemplare entsprechend überarbeiten können.
In Vertretung
M e r t e n s