LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/876
öffentlich
Datum:
11/10/2010
Dienststelle:
OE 4
Bearbeitung:
Herr Pütz
Landesjugendhilfeausschuss30.11.2010zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Amtsvormundschaft und Beistandschaft auf neuen Wegen
Kenntnisnahme:
Die "Qualitätsstandards für Beistände" und die "Qualitätsstandards für Vormünder" werden gemäß Vorlage Nr. 13/876 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

E l z e r
Begründung der Vorlage Nr. 13/876:

Am 06.07.2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" in den Bundestag eingebracht. Am 15.10.2010 hat der Bundesrat Stellung genommen.

Dieser Gesetzesinitiative der Bundesministerin für Justiz sind nach jahrzehntelangem Stillstand marginale Entwicklungen in der Praxis vorhergegangen.

Der überregionale Arbeitskreis der Vormünder in NRW mit Unterstützung durch die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen erarbeitete 1997 bis 1999 eines der ersten Arbeitsprofile für den Amtsvormund in Deutschland. Die Fachtagung "Die Zukunft der Amtsvormundschaften" in Dresden 2000 fasste die Forderungen von Wissenschaft, Justiz, Mündeln und Vormündern in 17 Thesen zusammen, von denen viele heute Praxisstandard sind.

2002 veranstaltete das Landesjugendamt Rheinland die Fachtagung "Vom Verwalten zum Gestalten-Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft". Die dort entwickelten "Leitlinien zur Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft" nahmen die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen zum Anlass, die Politik bei der weiteren Entwicklung zu beteiligen.

Am 17.06.2003 beauftragte der Landesjugendhilfeausschuss die Verwaltung, Arbeits- und Orientierungshilfen für die Bereiche Amtsvormundschaft und Beistandschaft zu entwickeln (Vorlagen Nr. 11/167 Ju und Nr. 11/168 Ju).                                                               Das Leistungsprofil für den Beistand wurde am 08.06.2005 zusammen mit der Arbeits- und Orientierungshilfe für den Bereich der Amtsvormundschaften und -pflegschaften vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen (Vorlage Nr. 12/485).

Der weitere Dialog mit der Fachöffentlichkeit gipfelte 2008 in den von den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen ausgerichteten "Ersten Nordrhein-Westfälischer Vormundschaftstag" in Köln. Hier diskutierten Vereinsvertreter und Vertreterinnen, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit Wissenschaft und Justiz zur aktuellen Situation der Vormundschaften und den umzusetzenden Forderungen zum Wohle der Mündel. Die Dokumentation dieser Veranstaltung wurde von Wissenschaft und Praxis stark nachgefragt.                                                                                                    Parallel zur Entwicklung in der Vormundschaft entwickelte der Arbeitskreis der Beistände in NRW weitere Arbeits- und Orientierungshilfen, die im Sommer 2009 als "Qualitätsstandards für Beistände" der Praxis zur Verfügung gestellt wurden.

Unter der Leitung von Frau Dr. Grundmann richtete das Bundesministerium der Justiz eine "Arbeitsgruppe zu familiengerichtlichen Maßnahmen nach § 1666 BGB" ein. Deren erstes Arbeitsergebnis war das "Gesetz zur Beschleunigung familiengerichtlicher Maßnahmen". Die weitere Arbeit der Gruppe führte zur Gründung einer Unterarbeitsgruppe, die sich mit der Vormundschaft befasste.

Der viel beachtete Abschlussbericht wurde von der Bundesministerin für Justiz sowohl zum Ende der letzten Legislatur als auch zu Beginn der Arbeit der jetzigen Bundesregierung von Frau Ministerin Leutheuser-Schnarrenberger zum Anlass genommen, eine Reform der Vormundschaft anzukündigen.

Der Arbeitskreis der Vormünder war in der Arbeitsgruppe zu einer Anhörung geladen, um die Praxisprobleme der Amtsvormundschaft in den Jugendämtern zu schildern.

Fast zeitgleich  mit der Vorlage des Entwurfs eines "Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" hat der überregionale Arbeitskreis der Vormünder die "Qualitätsstandards für Vormünder" der Praxis zur Verfügung gestellt.

Die Qualitätsstandards für Vormünder und Beistände werden dem Landesjugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

In Vertretung

E l z e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden