Vorlage-Nr. 13/870
Begründung der Vorlage Nr. 13/870:
Am 30.09.2009 hat der Landschaftsausschuss mit Ergänzungsvorlage Nr. 12/4614/1 eine
50 %-ige Beteiligung an der zu gründenden Energeticon gGmbH beschlossen.
Aus dem am 01.10.2010 notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag ergeben sich für den LVR folgende Besetzungsrechte:
Gesellschafterversammlung
Gemäß § 8 Abs. 6 ist der LVR berechtigt, bis zu 3 Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, wobei nach § 113 Abs. 2 GO ein Besetzungsrecht auf die Verwaltung entfällt. Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 zulässig. Soweit mehr als ein Vertreter entsandt wird, ist ein Stimmführer zu benennen. Darüber hinaus wird in § 8 Abs. 10 geregelt, dass der Vorsitz der Gesellschafterversammlung im jährlichen Wechsel durch einen Vertreter des LVR und einen Vertreter der Stadt Alsdorf geführt wird, wobei die/der stellvertretende Vorsitzende vom jeweils anderen Gesellschafter gestellt wird. Der Vorsitz der ersten Amtszeit steht der Stadt Alsdorf zu.
Aufsichtsrat
Gemäß § 10 Abs. 2 sind 5 Vertreter des LVR in den Aufsichtsrat zu entsenden. Darüber hinaus wird in § 12 Abs. 1 geregelt, dass der Vorsitz im Aufsichtsrat im jährlichen Wechsel durch einen Vertreter des LVR und einen Vertreter der Stadt Alsdorf gestellt wird. Der Vorsitz der ersten Amtszeit steht dem LVR zu. Da die Wahl der/s Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden formal durch den Aufsichtsrat erfolgt, ist hier lediglich ein Empfehlungsbeschluss zu fassen.
Für die Benennung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder in die Gesellschafterversammlung sowie in den Aufsichtsrat der Energeticon gemeinnützige GmbH ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.
In Vertretung
H ö t t e