Vorlage-Nr. 13/455
Begründung der Vorlage Nr. 13/455:
Geschäftsordnung für den Klinikvorstand der LVR-Klinik Köln
Aufgrund des § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland vom 28.08.2009 in Verbindung mit § 12 der Mustergeschäftsordnung für die Vorstände der LVR-Kliniken (MGO) vom 16.12.2009 hatte der Klinikvorstand der LVR-Klinik Köln eine Geschäftsordnung für die Klinik zu erarbeiten, die als Anlage 1 beigefügt ist.
Die Klinikgeschäftsordnung folgt in ganz wesentlichem Umfang der vorstehend angeführten Mustergeschäftsordnung für die LVR-Kliniken vom 16.12.2009.
Alle Änderungen sind durch kursive Schrift hervorgehoben.
Neben verschiedenen zum Teil redaktionellen Anpassungen an örtliche Verhältnisse, über die bei Bedarf im Einzelnen im mündlichen Vortrag berichtet werden kann, weicht die Geschäftsordnung der LVR-Klinik Köln insbesondere in folgenden Punkten von der Mustergeschäftsordnung ab:
1. § 4 Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden
Hier hat sich der Klinikvorstand darauf verständigt, unabhängig von der Funktion des Vorstandsvorsitzenden als Sprecher des Vorstandes, die Repräsentation der Klinik als Ganzes nach außen der Ärztlichen Direktorin zu übertragen. Bei dieser Entscheidung hat sich der Klinikvorstand davon leiten lassen, dass der Status der Klinik als Akademisches Lehrkrankenhaus eng mit der Funktion der Ärztlichen Direktorin verbunden ist und dies auch in der Außendarstellung zum Ausdruck kommen soll. Dabei sind hier ausdrücklich die repräsentativen Verpflichtungen ins Auge gefasst.
2. § 7 Abs. 2
Für die Vertretung des Vorstandsvorsitzenden hat sich der Vorstand für eine flexible Lösung entschieden und insbesondere für eine Lösung, die die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder zu gleichen Teilen an der Vertretungslast beteiligt. Die in der Zwischenzeit bereits gegebenen Gelegenheiten, dieses Modell zu nutzen zeigt, dass es geeignet ist, reibungslos zu funktionieren.
Es wird vorgeschlagen, der Geschäftsordnung für den Klinikvorstand der LVR-Klinik Köln in der Fassung der Anlage 1 zuzustimmen.
Für den Klinikvorstand
H a u s e r
Vorsitzender des Klinikvorstandes