Der Landeselternbeirat ist ein Mitwirkungsgremium für Eltern von Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchen. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 9b KiBiz. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Landeselternbeirat einen Sitz als beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss erhält. Voraussetzung dafür ist, dass die Satzung des LVR-Landesjugendamtes Rheinland geändert wird. § 5 Abs. 1 der Satzung listet alle beratenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses auf und muss um eine Vertreterin oder einen Vertreter aus dem Landeselternbeirat ergänzt werden.