Hortgruppen, in denen Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung im Alter von 6 bis 14 Jahren betreut werden, wurden bisher analog der integrativen Gruppen finanziell auf Basis einer freiwilligen Leistung durch den LVR gefördert.
Nach den Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) werden jedoch innerhalb der neuen Fördersystematik der LVR-Kindpauschale nur noch Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung bis zum Schuleintritt gefördert.
Die Verwaltung empfiehlt im Sinne einer Übergangslösung, die Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung, die derzeit in den beiden Hortgruppen in Jülich und Alsdorf betreut werden, bis zu deren Ausscheiden aus der Hortgruppe analog zu den FInK-Richtlinien zu fördern.
Für zum Kindergartenjahr 2014/2015 oder später neu aufgenommene Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung in diesen oder anderen Hortgruppen soll diese Übergangsregelung nicht zur Anwendung kommen.