Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium, das die Deutsche Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Sie hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Zwanzigstes Hauptgutachten gemäß
§ 44 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen überreicht. Ein spezielles Kapitel widmet sie dem „Wettbewerb in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe“.
Die Verwaltung stellt nachfolgend die zentralen Ergebnisse des Gutachtens der Monopolkommission bezogen auf die Kinder- und Jugendhilfe vor. Eine konsequente Umsetzung dieser Vorschläge hätte weitreichende Folgen für die Struktur und Praxis der Jugendhilfe.