Im Rahmen des LVR-Anreizprogramms zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung (Vorlage 13/2543) werden weitere Projektanträge zur Förderung vorgeschlagen:
LVR-HPH-Netz Ost
Die Komplexeinrichtung Ledenhof wird zu einem inklusiven Lebensraum "Quartier Bonn-Vilich/Ledenhof" umgewandelt. In dem neu zu bauenden und zu entwickelnden Quartier werden nach Abschluss fünfzig Menschen mit geistiger Behinderung in kleinteiligen Wohneinheiten im Quartier in direkter Nachbarschaft mit Menschen ohne Behinderung leben. Das Projekt entwickelt von Beginn an die Perspektive der stufenweisen Konversion stationärer Plätze hin zu einer teilweisen bis vollständigen ambulanten Finanzierungsstruktur. Diese Vision eines inklusiven Quartiers benötigt zur Umsetzung Unterstützung. Es sind zahlreiche Management- sowie Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben zu leisten. Dies soll u.a. durch das Instrument des Quartiersmanagements geschehen.
VPD-Verbund für psychosoziale Dienstleistungen gGmbh
Das Projekt steht in Zusammenhang mit dem Antrag 13/251 "Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen". Es sollen für 15 Menschen der genannten Zielgruppe individuelle Lösungen erarbeitet sowie strukturelle Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Hilfesysteme erreicht werden. Ziel ist die Vermeidung oder Beendigung von Aufenthalten in geschlossenen (teils von der Herkunftsregion entfernten) Pflege- oder Wohnheimen sowie Kliniken (als sogenannte "Warte- und Bewahrfälle").
BeWo Schillinger
Das Projekt steht in Zusammenhang mit dem Antrag 13/251 "Schwerwiegend psychisch erkrankte und behinderte Menschen in der Gemeinde versorgen". Es soll für sieben Personen ein ambulant betreutes Wohnangebot schaffen, das die Vermeidung von bzw. die Rückkehr aus Pflege- oder Wohnheimen sowie Kliniken ermöglicht.
Lebenshilfe Aachen
Für die Zielgruppe "Menschen mit Behinderung im Alter", die (noch) in ihren Herkunftsfamilien oder in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, sollen bei Umzügen in ambulant betreutes Wohnen unterstützt werden. Die noch mangelnde Zusammenarbeit zwischen Alten- und Behindertenhilfe soll verbessert werden. Ambulant betreute Wohngemeinschaften sollen als Alternative zu stationären Einrichtungen weiter etabliert werden.