LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3635
öffentlich
Datum:
05/15/2014
Dienststelle:
LVR-Stabsstelle 90.10
Bearbeitung:
Frau Kessing
Kulturausschuss27.05.2014empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss27.06.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
LVR-Netzwerkprojekt "Zentrum für verfolgte Künste": Gründung einer GmbH
Beschlussvorschlag:
s. folgende Seiten
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:077
Erträge:290.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:307.322 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:290.000 €
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage die überarbeiteten Entwürfe

  1. für einen Gesellschaftsvertrag der Zentrum für verfolgte Künste GmbH,
  2. eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Zentrum für verfolgte Künste GmbH und der Bürgerstiftung für verfolgte Künste - Else-Lasker-Schüler-Zentrum - Kunstsammlung Gerhard Schneider,
  3. eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Kunstmuseum Solingen Betriebsgesellschaft mbH und der Zentrum für verfolgte Künste GmbH,
  4. für die Satzung der Bürgerstiftung für verfolgte Künste - Else-Lasker-Schüler-Zentrum - Kunstsammlung Gerhard Schneider sowie
  5. des Vertrages über die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, einen Rangrücktritt sowie eine Sicherungsabtretung von Forderungen

 vor.

Die Überarbeitung dieser Verträge war notwendig, weil die Stiftungsaufsicht im November 2013 Bedenken gegen die Ursprungsverträge deutlich gemacht und eine Stärkung der Rechte der Bürgerstiftung gefordert hatte. In einem intensiven Dialog mit der Klingenstadt Solingen und der Stiftungsaufsicht wurden die Vertragsentwürfe abgestimmt. 

Wesentliche  Veränderungen des Gesellschaftsvertrages sind:

  1. Verzicht auf die Bürgerstiftung als Gesellschafter,
  2. Anpassung des Gesellschafteranteils des LVR auf 66,66 %
    und der BSG auf 33,33 %,
  3. ein zusätzlicher Sitz für den LVR im Aufsichtsrat.  

Wesentliche Veränderungen der Kooperationsvereinbarung sind:

  1. Stärkung der Rechte der Bürgerstiftung,
  2. Berichtspflicht der Zentrums-GmbH gegenüber der Bürgerstiftung,
  3. Mindestens 3/4 der Kapitalerträge der Bürgerstiftung werden nach Abzug der Inflationsausgleichsrücklage und der Verwaltungskosten der Zentrums-GmbH zur Verfügung gestellt,
  4. Kündigungsoption nach fünf Jahren.  

Wesentliche Veränderung der Stiftungssatzung sind:

  1. Beteiligung an Zentrums-GmbH wird ermöglicht,
  2. Gremienzusammensetzung wird modifiziert,
  3. Regelungslücken zur Bestellung von Mitgliedern und des Vorstandsvorsitzenden werden geschlossen.

Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichert u.a. Raumnutzungsrechte unabhängig vom Bestand einzelner Gesellschaften der Stadt Solingen. Hieran wurden keine Veränderungen vorgenommen.  

Sofern die politische Vertretung zustimmt und die Genehmigungen der Aufsichtsbehörden vorliegen, soll die Zentrum für verfolgte Künste GmbH gegründet werden.

Der LVR verpflichtet sich mit diesen Verträgen,  der GmbH einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 290.000 € jährlich zur Verfügung zu stellen.

Die politische Vertretung wird gebeten, ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Gremien zu entsenden.

  


Begründung: