LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3633
öffentlich
Datum:
04/28/2014
Dienststelle:
LVR-Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming
Bearbeitung:
Frau Mäckle
Landschaftsausschuss05.05.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Frauenbeauftragte als Expertinnen in eigener Sache im Rheinland
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich, wie in der Vorlage 13/3633 skizziert, am Bundesprojekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule" mit mindestens einem Tandem aus zukünftiger Frauenbeauftragter und Assistenzkraft aus einer LVR-/LVR-geförderten Einrichtung zu beteiligen, bei erfolgreichem Verlauf hieran anschließend weitere Tandems aus Frauenbeauftragten und Assistenzkräften aus WfbM und KoKoBe zu gewinnen und mit einem ggf. angepassten Schulungskonzept zu schulen. Diese könnten in der Folge ihre Tätigkeit aufnehmen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L U B E K
Zusammenfassung:

Mit Beschluss der Landschaftsversammlung am 16.12.2013 zum Antrag Nr. 13/278 wurde die Verwaltung beauftragt, ein „Modellprojekt zur Schaffung von Frauenbeauftragten als Expertinnen in eigener Sache im Rheinland“ zu entwickeln und dem Landschaftausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Da es auf Bundesebene durch das BMFSFJ- geförderte Projekt  des Vereins Weibernetz e.V.."Frauenbeauftragte in Wohnnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen" bereits Erfahrungen gibt, die aktuell im ebenfalls BMFSFJ-geförderten Nachfolgeprojekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen.Eine Idee macht Schule."  verbreitet werden sollen, ist es sinnvoll, sich in diesen Projektkontext einzubringen bzw. diesen zu unterstützen. Für 2015 ist ein Schulungsdurchlauf für NRW mit einmaliger zusätzlicher finanzieller Unterstützung des MGEPA NW in Höhe von rund 10.000 Euro vorgesehen. Nach erfolgreicher Beteiligung von mindestens einem Tandem aus zukünftiger Frauenbeauftragter und Assistenzkraft  an diesem Schulungsdurchlauf wäre das Schulungskonzept, falls notwendig, an Rahmenbedingungen und Voraussetzungen im Rheinland/NRW zu orientieren, und es könnten Schulungen für weitere Tandems aus Einrichtungen angeboten und durchgeführt werden.

Da die Expertise in eigener Sache beim Weibernetz e.V. und für NRW beim Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung gegeben und konzentriert ist, ist die Entwicklung eines eigenen Ansatzes und zusätzlicher weiterer Strukturen nicht zielführend.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden