LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3620
öffentlich
Datum:
04/09/2014
Dienststelle:
Fachbereich 61
Bearbeitung:
Frau Hesse / Herr Zorn
Landschaftsausschuss05.05.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Förderung von sechs neuen Arbeitsplätzen der Firma Freba Nettetal GmbH aus Mittel der Ausgleichsabgabe
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss beschließt, die Einrichtung sechs neuer zusätzlicher Arbeitsplätze bei der Fraba Nettetal GmbH aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß § 102 Absatz 3 Ziffer 2a SGB IX in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Ziffer 1 a) und d) SchwbAV in Höhe von insgesamt 180.000,00 € zu fördern.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:41
Erträge:€ 180.000
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:€ 180.000
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Die Fraba Nettetal GmbH kooperiert bereits seit längerem mit einer Werkstatt für behinderte Menschen, dem HPZ Krefeld. Im Mai 2013 wurde das LVR-Integrationsamt durch den Integrationsfachdienst (IFD) Krefeld darüber informiert, dass die Firma beabsichtigt, sechs neue zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Alle neuen Arbeitsplätze sollen mit Menschen besetzt werden, die zuvor in der Werkstatt gearbeitet haben. Die Vermittlung erfolgt über den IFD.

Nach der Kostenaufstellung der Fraba Nettetal GmbH belaufen sich die Gesamtkosten der beabsichtigten Maßnahme auf insgesamt rund 750.000 €. Laut fachtechnischer Prüfung durch den technischen Beratungsdienst des LVR-Integrationsamtes ergeben sich förderfähige Kosten in Höhe von insgesamt  665.248,00 €.

Bei der Fraba Nettetal GmbH handelt es sich um einen nicht beschäftigungspflichtigen Betrieb. Die neu einzustellenden schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören aufgrund der vorherigen Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zum Personenkreis des § 132 Abs. 1SGB IX. Demnach errechnet sich nach der üblichen Förderpraxis des LVR-Integrationsamtes für die sechs neu zu schaffenden Arbeitsplätze ein Gesamtzuschuss in Höhe von 180.000 € (6 x 30.000 €).


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden