In der für das LVR-Klinikum Düsseldorf (LVR-KD) vereinbarten Zielplanung aus dem Jahr 2009 ist eine Reduzierung der Bettenkapazität zugunsten tagesklinischer Angebote vorgesehen. Außerdem hat sich der Bedarf an allgemeinpsychiatrischen Krankenhausleistungen mit den zugrundeliegenden Störungsbildern stark verändert. Die Stadt Düsseldorf fordert zunehmend eine sektorenübergreifende, individualisierte Versorgung erwachsener psychiatrischer Patienten/-innen.
Für das LVR-KD bedeutet dies einen Reorganisationsbedarf für die beiden allgemeinpsychiatrischen Abteilungen AP 1 und AP 2. Diese sollen zu einer Abteilung zusammengefasst und neu gegliedert werden. Leitend sind dabei der Störungsbezug und versorgungsepidemiologische Entwicklungsdaten. Nach diesen Kriterien sollen zwei Zentren gebildet werden, so dass bislang bestehende Strukturdoppelungen zugunsten einer optimierten Patientenversorgung minimiert werden können.
Zentrum 1 (vorläufige Bezeichnung) soll Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen (F2; ICD-10) aufnehmen. Neben einer sektorübergreifenden Station für Ersterkrankte sind im Zentrum 1 drei weitere Stationen mit jeweiligem Sektorbezug vorgesehen. Damit wird neben dem Störungsbezug auch weiterhin der für diese Patientengruppe besonders hilfreiche Bezug zu den drei Versorgungssektoren des LVR-KD aufrecht erhalten.
Im Zentrum 2 (vorläufige Bezeichnung) sollen Patientinnen und Patienten vorrangig mit Affektiven Störungen (F3), aber auch mit neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F4), Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F5) sowie mit Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F6) aufgenommen und behandelt werden. Auch diese Patientengruppen bedürfen einer hochspezialisierten, individuellen und intensiven Behandlung. Diese wird heute bereits vorwiegend im tagesklinischen und ambulanten Setting angeboten und durchgeführt, was aufgrund der speziellen Anforderungen und Verlaufsbesonderheiten dieser Störungen beibehalten werden soll.