Auf der Grundlage des Beschlusses zu Antrages 13/162 des Ausschusses für den Verbund Heilpädagogischer Hilfen „Volle Leistungen nach SGB XI“ wurde ein Konzept für die Realisierung voller Leistungen nach SGB XI in stationären Wohnangeboten der LVR-HPH-Netze bei gleichbleibender Betreuungsqualität erarbeitet. Dieses Konzept kann in NRW nicht realisiert werden, da die Pflegekassen eine Leistungspflicht außerhalb des § 43a SGB XI bestreiten, wenn ein Bedarf für Leistungen der Eingliederungshilfe besteht.
Der Antrag der politischen Vertretung wird durch das beigefügte Konzept für eine anbieterverantwortete Wohn-Pflege-Gemeinschaft - WPG - umgesetzt.
Eine derartige WPG bietet in der Regel 8 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und hohen Unterstützungs- und Pflegebedarfen, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen, bedarfsgerechte Leistungen in einer ambulanten Wohnform.
Die Mitglieder- bzw. deren gesetzliche Vertretung - einer WPG schließen für Wohnen, Pflegeleistungen und Eingliederungshilfeleistungen gesonderte Verträge ab.
Selbstversorgungs- und Mitbestimmungsstrukturen bieten Raum für selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Das Leistungsangebot umfasst alle Leistungen, die zum Aufbau und den Erhalt der individuellen Kompetenzen und für die pflegerische Versorgung erforderlich sind. Der Leistungsumfang für die einzelne Person wird durch den festgestellten individuellen Bedarf bestimmt.
Die benötigten Leistungen werden aus einer Hand von einem Team mit pflegerischen und (heil-)pädagogischen Fachkräften erbracht.
Die Finanzierung erfolgt aus verschiedenen Quellen - Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Leistungen der Krankenkassen, Grundsicherung.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes soll die Planung eines Modellprojektes erfolgen.