Im LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention finden diese Gesichtspunkte besondere Beachtung:
· der nachvollziehbare Rückbezug an den Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention
· die frühzeitige Partizipation von Menschen mit Behinderungen
· ein wirksames und nachhaltiges Verfahren der weiteren Steuerung des Umsetzungsprozesses (Mainstreaming-Ansatz)
Abschließend erhält der LVR-Aktionsplan diese Grundstruktur:
Vier Aktionsbereiche beschreiben gewissermaßen die dezernats- und handlungsfeldübergreifenden „Arbeitspakete“ der weiteren Umsetzung der BRK im LVR:
I. Selbstvertretung und Personenzentrierung
II. Zugänglichkeit
III. Menschenrechtsbildung
IV. Menschenrechtsschutz durch Verwaltungshandeln
Den Aktionsbereichen werden folgende zwölf Zielrichtungen zugeordnet:
1. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen im LVR ausgestalten
2. Die Personenzentrierung im LVR weiterentwickeln
3. Die LVR-Leistungen in Form des Persönlichen Budgets steigern
4. Den inklusiven Sozialraum mitgestalten
5. Die Barrierefreiheit in allen LVR-Liegenschaften herstellen
6. Die Zugänglichkeit aller Informations- und Kommunikationsmedien und -formate im LVR herstellen
7. Ein universelles LVR-Veranstaltungsmanagement entwickeln
8. Die
"Leichte Sprache" im LVR anwenden
9. Menschenrechtsbildung im LVR systematisch betreiben
10. Das Kindeswohl und die Kinderrechte im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz schützen
11. Die Geschlechtergerechtigkeit im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz weiterentwickeln
12. Vorschriften und Verfahren im LVR systematisch untersuchen und anpassen
Eine Zielrichtung ist noch keine konkrete Umsetzungsmaßnahme. Die Zielrichtungen dienen der strategischen Planung und der menschenrechtlichen Qualifizierung aller Einzelmaßnahmen in den Aktionsbereichen zur BRK.
Zur Dokumentation und Überprüfung des weiteren Verfahrens im Sinne des LVR-Aktionsplans entwickelt die Verwaltung ein jährliches Berichtswesen.