LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3427
öffentlich
Datum:
01/21/2014
Dienststelle:
Fachbereich 61
Bearbeitung:
Herr Zorn
Sozialausschuss03.02.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Förderung des behindertengerechten Umbaus der Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW in Linnich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, dem Land NRW zum behindertengerechten Umbau der Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW in Linnich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe einen Zuschuss ist Höhe von 150.792 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:041
Erträge:€ 150.792
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:€ 150.792
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
In Vertretung

F a n k h a e n e l 
Zusammenfassung:

Das Land NRW, vertreten durch die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW, hat  einen Antrag auf Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für den behinderungsbedingten Umbau der neuen Fortbildungsstätte in Linnich gestellt.

Die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW führt pro Jahr ca. 60.000 Fortbildungstage für ca. 7.000 Beschäftigten der Finanzverwaltung an zwei Standorten – Bonn - Bad Godesberg und Brakel im Kreis Höxter – durch. Der Standort Brakel muss 2015 wegen einer PCB-Belastung des Objektes aufgegeben werden. 

Als Ersatz für den Standort Brakel sollen Teile der früheren Polizeischule in Linnich genutzt werden. Die Finanzverwaltung mietet diese vom Rest des Areals abzutrennenden Bereiche vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) für zunächst 15 Jahre an.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung müssen spätestens alle fünf Jahre in einen anderen Bereich rotieren, d.h. den Aufgabenbereich wechseln. Dies hat zur Folge, dass sie spätestens zu diesem Zeitpunkt zu den inhaltlichen Aufgaben ihres neuen Aufgabengebietes umfassend qualifiziert werden müssen. Dabei werden bestimmte Seminare mit praktischen Fallstudien – auch aufgrund der Spezialisierung der Referentinnen und Referenten - nur in Bad Godesberg bzw. nur in Brakel durchgeführt. Dies bedeutet, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von einer Behinderung zukünftig für bestimmte zentrale Fortbildungen zwingend am neuen Standort in Linnich geschult werden müssen.

Für die Herstellung der Barrierefreiheit entstehen Kosten in Höhe 797.400 €. Als förderfähig werden Kosten in Höhe von 376.980 € anerkannt. Die Förderung soll durch das LWL Integrationsamt Westfalen und das LVR Integrationsamt erfolgen.

Für das LVR Integrationsamt ergibt sich eine Förderung von 40 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung beträgt damit 150.792 €.


Begründung: