Gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung des Landschaftsverband Rheinland entscheidet der Kulturausschuss über Beihilfen für Zwecke der landschaftlichen Kulturpflege ab einer Zuwendungshöhe von 2.500 €.
Im Rahmen der Museumsförderung werden Projekte rheinischer kommunaler und nicht-kommunaler Museen und musealer Einrichtungen gefördert. Seitens der LVR-Museumsberatung findet im Vorfeld einer Antragsstellung eine inhaltliche Beratung der Museen statt.
Für den Fall, dass aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des LVR 2014 aufgrund zurückgehender Stiftungserträge keine ausreichenden Mittel für die Förderung von Museen zur Verfügung gestellt werden können, wurden im Rahmen der Regionalen Kulturförderung (GFG) Mittel in Höhe von 250.000,00 € in Aussicht gestellt (Vorlage 13/3152, GFG-Projekt 110/14).