Mit Beschluss zur Vorlage 13/2828/1 vom 17.07.2013 wurde die "Handreichung für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland" beschlossen. Der Bedarf einer entsprechenden Anpassung der Museumsförderung sowie der diesbezüglichen Regularien und Formalien wurde formuliert. Die Umsetzung einer "Handreichung für die LVR-Museumsförderung" erfolgte auf der Grundlage der "Handreichung für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln". Mit dieser Vorlage werden die bislang geltenden Förderrichtlinien aus dem Jahre 1986 außer Kraft gesetzt. Die anliegende Handreichung ersetzt die rechtlicherseits geforderten Förderrichtlinien. Die "Handreichung für die LVR-Museumsförderung" soll im laufenden Jahr an die Museen des Verbandsgebietes kommuniziert werden. Die Handreichung tritt für die Förderungen ab 1.1.2015 in Kraft.
Entsprechende Formalien, z.B. ein neues Antragsformular, die Nebenbestimmungen, etc., werden derzeit erarbeitet.
Es wird gebeten, der "Handreichung für die LVR-Museumsförderung" und den damit verbundenen Anpassungen des Förderverfahrens gemäß Vorlage 13/3373 zuzustimmen.