Nach § 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung hat der Landschaftsausschuss die Beschlüsse der Landschaftsversammlung vorzubereiten.
Nach § 7 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung beschließt die Landschaftsversammlung über den Erlass der Haushaltssatzung sowie über die Landschaftsumlage.
In der nachstehenden Begründung wird der derzeitige Beratungsstand des Entwurfs des Haushaltes 2014 einschl. Veränderungsnachweis im Einzelnen dargestellt.