LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3330
öffentlich
Datum:
01/09/2014
Dienststelle:
Steuerungsdienst 41
Bearbeitung:
Frau Knebel-Ittenbach/Frau Muth-Imgrund/Herr Bruchhaus
Landesjugendhilfeausschuss30.01.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Beschlussvorschlag:
1. Die gemeinsamen Eckpunkte der künftigen Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen gemäß Ziffer II der Vorlage Nr. 13/3330 werden beschlossen. Damit sind nach 30 Jahren unterschiedlicher Förderpraxis beide Landesjugendämter auf dem Weg der weitgehenden Harmonisierung.

2. Die Besonderheiten der Förderung durch den LVR gemäß Ziffer IV der Vorlage bzw. durch den LWL gemäß Ziffer III der Vorlage werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung


E l z e r 
Zusammenfassung:

Die Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe haben die Verwaltungen beauftragt, die Grundlagen für eine Harmonisierung der Förderung von Kindern mit Behinderung zu schaffen.

 

Die Vorlage stellt zum Einen die gemeinsamen Eckpunkte der Förderung, die ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 gelten sollen, zum anderen Besonderheiten der Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland bzw. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe dar:

 

Identische Regelungen (Ziffer II)

·         Förderrichtlinien

·         Gruppenstärkenabsenkung

·         Pauschale: 5.000 EUR pro Kind insbesondere für zusätzliche Fachkraftstunden

·         Zuwendungszweck und Geltungsbereich

·         Mögliche Zuwendungsempfänger

    ·         Formelle und fachliche Fördervoraussetzungen

·         Antrags- und Bewilligungsverfahren

·         Verwendung der Mittel

·         Leistungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf

·         Fahrtkosten nur in Härtefällen


Besonderheiten LWL
(Ziffer III)


Besonderheiten LVR
(Ziffer IV)

·        Variante Zusatzkraft nach Wahl von Träger und Jugendamt

·        Anpassung der Leistungen an die Tarifentwicklung               

·        Vereinfachter Verwendungs- nachweis

·        Übertragbarkeit der Mittel an andere Einrichtungen

·        Mittel zur Qualifizierung für die Freie Wohlfahrtspflege

·        Therapeutische Versorgung siehe IV Ziffern 1 und 2

·        Entscheidung über die Behinderung durch örtliche Sozialhilfe

Mit der Umsetzung der gemeinsamen Eckpunkte ist eine weitgehende Harmonisierung erreicht.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden