LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3303
öffentlich
Datum:
11/06/2013
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Frau Kuhl-Kollberg, Herr Brück
Schulausschuss20.11.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss06.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Übertragung von Schulträgeraufgaben;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Stadt Mönchengladbach
Beschlussvorschlag:
"Der Bildung einer Lerngruppe der LVR-Hanns-Dieter-Hüsch-Schule, Schule für Kranke an den Städtischen Kliniken Mönchengladbach im Rahmen einer Übertragung von Schulträ-geraufgaben nach § 78 Abs. 8 SchulG NRW wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Stadt Mönchengladbach gemäß der Vorlage-Nr.13/3303 abzuschließen und die erforderliche Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:
Die Stadt Mönchengladbach hat zum 31.07.2013 die Schule für Kranke Mönchengladbach, die als Abteilung der Städtischen Förderschule Hehnerholt, Förderschwerpunkt Lernen und Schule für Kranke geführt wurde, aufgelöst. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Mönchengladbach empfohlen, dass die Versorgung der betroffenen Mönchengladbacher Schülerinnen und Schüler durch die LVR-Hanns-Dieter-Hüsch-Schule, Viersen, mit übernommen werden sollte. Nach Abstimmung mit der Stadt Mönchengladbach übernimmt der LVR mit sofortiger Wirkung die Aufgabe der Stadt Mönchengladbach, die Schülerinnen und Schüler, die wegen einer stationären Behandlung in den Städtischen Kliniken Mönchengladbach GmbH, Klinik für Kinder und Jugendliche, nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können, zu beschulen. Diese Übertragung von Schulträgeraufgaben bedarf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Schulträgern auf der Basis des  § 78 Abs. 8 SchulG NRW i.V.m. dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

Die für den Betrieb erforderlichen Räumlichkeiten, deren Unterhaltung sowie die Ausstattung werden dem Landschaftsverband Rheinland von den Städtischen Kliniken Mönchengladbach GmbH, Klinik für Kinder und Jugendliche, zur Verfügung gestellt.

Nach Beschluss des Landschaftsausschusses und Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Verwaltung die notwendige Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen.

Begründung:
Anlagen: