Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3298
öffentlich
Datum: | 11/21/2013 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Herr Schulz |
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Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 04.12.2013 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 06.12.2013 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von Forderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2009 bis 2011 aus der Abrechnung der Einheitslasten
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von Forderungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Abrechnung der Einheitslasten für die Jahre 2009 bis 2011 in Höhe von ca. 18.425.300 €, höchstens jedoch bis zur Summe der endgültigen Festsetzung, wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | 048 |
Erträge: | | Aufwendungen: | ca. 18.425.300€ |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| nein | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | ca. 18.425.300€ |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | nein | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Das Land Nordrhein-Westfalen wird den LVR noch im Haushaltsjahr 2013 zur Zahlung von Abrechnungsbeträgen für die Jahre 2009 bis 2011 in Höhe von insgesamt rd. 32,525 Mio. € aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) heranziehen. Hiervon hat der LVR durch Rückstellungen bzw. Vorsorge Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 14,1 Mio. € finanziert. Der verbleibende Betrag in Höhe von rd. 18,425 Mio. € kann nicht aus Mitteln des Haushaltes 2013 gedeckt werden. Zu diesem Zweck muss die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden. Die Ausgleichsrücklage soll durch die Erhebung einer Bedarfsumlage (siehe beigefügte Vorlage 13/3326) im Haushaltsjahr 2014 von den Mitgliedskörperschaften wieder aufgefüllt werden.