Die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 erfolgte erstmals nach den Regelungen des Umlagengenehmigungsgesetzes. Danach ist der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung ein Benehmensverfahren mit den Mitgliedskörperschaften zur Festsetzung der Landschaftsumlage vorgeschaltet.
Die Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage wurde am 16. Juli 2013 mit der Versendung der Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2014 eingeleitet. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Landschaftsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.
Mit der Vorlage 13/3137 wurden die bis zum 29. August 2013 vorliegenden Einwendungen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW der Landschaftsversammlung Rheinland am 09. September 2013 zur Kenntnis gebracht. Neben Ausführungen zur Zulässigkeit der Einwendungen erfolgte eine erste inhaltliche Würdigung.
Nunmehr wird zu allen Einwendungen von Mitgliedskörperschaften sowie der Städte Gummersbach und Waldbröl wie folgt Stellung genommen:
Den Einwendungen zur Höhe des Umlagesatzes und zur Berücksichtigung der Aufwendungen gemäß Einheitslastenabrechungsgesetz (ELAG) wird im Umfang des Beschlusses zum Veränderungsnachweis zum HH 2014 stattgegeben.
Die Einwendungen gegen die Rahmenvereinbarung zur Kooperation der Stadt Köln und des LVR bei Errichtung und Betrieb der Archäologischen Zone mit Jüdischem Museum (einschl. der Einwendungen der Städte Gummersbach und Waldbröl zu diesem Punkt), zu den Auswirkungen des Bundesleistungsgesetzes, zu den Personalkosten und zu den bilanziellen Abschreibungen und Rückstellungen werden zurückgewiesen.