LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3288
öffentlich
Datum:
11/26/2013
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Kremer/Frau Esser
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss06.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung16.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschlag:
Zu den erhobenen Einwendungen von Mitgliedskörperschaften sowie der Städte Gummersbach und Waldbröl wird gem. Vorlage-Nr. 13/3288 wie folgt beschlossen:

1. Das Ergebnis der aktualisierten Planung zur Höhe des Umlagesatzes wird im Veränderungsnachweis zum Entwurf der Haushaltsatzung 2014 dargestellt; sofern dem dortigen Vorschlag der Verwaltung zur Gestaltung des Umlagesatzes gefolgt wird, wird in diesem Umfange den Einwendungen stattgegeben.

2. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen gemäß Einheitslastenabrechungsgesetz (ELAG) ist festzustellen, dass der Aufwand und auch die Auszahlung für die Jahre 2009-2011 eindeutig dem Haushaltsjahr 2013 zuzuordnen sind, folgerichtig wird eine entsprechende Korrektur des auf diesen Zeitraum entfallenden anteiligen Planansatzes für das Haushaltsjahr 2014 über den Veränderungsnachweis vorgenommen.
Die Einwendungen werden entsprechend in diesem Punkt anerkannt.

3. Die Einwendungen

- gegen die Rahmenvereinbarung zur Kooperation der Stadt Köln und des LVR bei Errichtung und Betrieb der Archäologischen Zone mit Jüdischem Museum (einschl. der Einwendungen der Städte Gummersbach und Waldbröl zu diesem Punkt);
- zu den Auswirkungen des Bundesleistungsgesetz;
- zu den Personalkosten und
- zu den bilanziellen Abschreibungen und Rückstellungen

werden zurückgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 erfolgte erstmals nach den Regelungen des Umlagengenehmigungsgesetzes. Danach ist der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung ein Benehmensverfahren mit den Mitgliedskörperschaften zur Festsetzung der Landschaftsumlage vorgeschaltet.

Die Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage wurde am 16. Juli 2013 mit der Versendung der Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2014 eingeleitet. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Landschaftsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.

Mit der Vorlage 13/3137 wurden die bis zum 29. August 2013 vorliegenden Einwendungen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW der Landschaftsversammlung Rheinland am 09. September 2013 zur Kenntnis gebracht. Neben Ausführungen zur Zulässigkeit der Einwendungen erfolgte eine erste inhaltliche Würdigung.

Nunmehr wird zu allen Einwendungen von Mitgliedskörperschaften sowie der Städte Gummersbach und Waldbröl wie folgt Stellung genommen:

Den Einwendungen zur Höhe des Umlagesatzes und zur Berücksichtigung der Aufwendungen gemäß Einheitslastenabrechungsgesetz (ELAG) wird im Umfang des Beschlusses zum Veränderungsnachweis zum HH 2014 stattgegeben.

Die Einwendungen gegen die Rahmenvereinbarung zur Kooperation der Stadt Köln und des LVR bei Errichtung und Betrieb der Archäologischen Zone mit Jüdischem Museum (einschl. der Einwendungen der Städte Gummersbach und Waldbröl zu diesem Punkt), zu den Auswirkungen des Bundesleistungsgesetzes, zu den Personalkosten und zu den bilanziellen Abschreibungen und Rückstellungen werden zurückgewiesen.

 


Begründung:
Anlagen: