Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat der LVR zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des LVR vermitteln und ist zu erläutern.
Die Ergebnisrechnung 2012 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 22.652.203,87 € aus
(2011: Fehlbetrag in Höhe von 39.708.014,48 €).
Die Bilanzsumme hat sich zum 31.12.2012 gegenüber dem 01.01.2012 um 7,5 Mio. € verringert.
Der prozentuale Anteil des ausgewiesenen Anlagevermögens am Gesamtvermögen hat sich auf 73,35% (2011: 76,46%) reduziert.
Dies ist im Wesentlichen auf die Verringerung des Finanzanlagevermögens in Höhe von 95,7 Mio. € zurückzuführen.
Ursächlich ist hier in erster Linie die außerplanmäßige Abschreibung der RWE Aktien in Höhe von 71,4 Mio. €.