LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3279
öffentlich
Datum:
11/22/2013
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Weber
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss06.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung16.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 des Landschaftsverbandes Rheinland, Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und Entlastung der LVR- Direktorin
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 des Landschaftsverbandes wird gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW entsprechend der Vorlage 13/3279 festgestellt.
2. Der in 2012 entstandene Jahresfehlbetrag wird aufgrund der Vorgaben des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 22.652.203,87 € gedeckt.
3. Der LVR-Direktorin wird gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat der LVR zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des LVR vermitteln und ist zu erläutern.

Die Ergebnisrechnung 2012 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 22.652.203,87 € aus
(2011: Fehlbetrag in Höhe von 39.708.014,48 €).

Die Bilanzsumme hat sich zum 31.12.2012 gegenüber dem 01.01.2012 um 7,5 Mio. € verringert.

 

Der prozentuale Anteil des ausgewiesenen Anlagevermögens am Gesamtvermögen hat sich auf 73,35% (2011: 76,46%) reduziert.

Dies ist im Wesentlichen auf die Verringerung des Finanzanlagevermögens in Höhe von 95,7 Mio. € zurückzuführen.

Ursächlich ist hier in erster Linie die außerplanmäßige Abschreibung der RWE Aktien in Höhe von 71,4 Mio. €.


Begründung: