LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3275
öffentlich
Datum:
11/08/2013
Dienststelle:
Fachbereich 24
Bearbeitung:
Herr Hieb, Frau Höwing, Herr Schmidt
Bauausschuss21.11.2013zur Kenntnis
Umweltausschuss22.11.2013zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss06.12.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW und Rechtsverordnung;
hier: Überblick über die gesetzlichen Regelungsinhalte und Umsetzung im Vergabebereich des LVR
Kenntnisnahme:
Der Überblick über die gesetzlichen Regelungsinhalte und Umsetzung im Vergabebereich des LVR zum Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW – TVgG-NRW vom 10.01.2012) und Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (RVO TVgG-NRW vom 14.05.2013) wird gemäß Vorlage-Nr. 13/3275 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e 
Zusammenfassung:

Mit dieser Vorlage wird sowohl über die akuelle Regelungslage aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) und der dazugehörenden Verordnung (RVO) als auch über die Umsetzung und Einführung beim LVR berichtet.

Die landesgesetzliche Neuregelung umfasst insbesondere folgende im Vergabeverfahren zu beachtende Inhalte:

1. Tariftreueverpflichtung / Mindestlohn,

2. umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung,

3. Berücksichtigung sozialer Kriterien und

4. Berücksichtigung von Aspekten der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Sachdarstellung umfasst ferner Hinweise und Anmerkungen  

- zur Dokumentationspflicht des Auftraggebers,

- zum Angebotsausschluss bei Nichtvorlage der geforderten Verpflichtungserklärungen,

- zur Einschätzung des Mehraufwandes bzw. der Auswirkungen aufgrund des TVgG-NRW einschließlich RVO und

- zur Konnexität (Regelung zum Ausgleich der gesetzesbedingten Mehrkosten).


Begründung:
Anlagen: