Der Sozialausschuss beschließt gem. §§ 132 ff. SGB IX die Anerkennung und Förderung
Der Beschluss umfasst einmalige Zuschüsse zu Investitionskosten in Höhe von 228.000 € sowie laufende Zuschüsse zu Personalkosten für das Jahr 2013 von bis zu 16.561 € und für die Folgejahre im dargestellten Umfang.
Mit dieser Förderung werden in den o.g. Integrationsprojekten insgesamt 13 Arbeitsplätze für Menschen der Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX neu geschaffen.
Die Förderung erfolgt, soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist, unter Einbeziehung des Landesprogramms „Integration unternehmen!“, des LVR-Budgets für Arbeit, den Eingliederungsleistungen nach dem SGB II und III, sowie der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.