LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3247
öffentlich
Datum:
01/21/2014
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Herr Wagner, Herr Ladatsch
Sozialausschuss03.02.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung; Fördervorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss stimmt der Förderung des Antrags

- „Inklusive Wohngemeinschaften für Senioren mit und ohne Behinderung; Schaffung eines inklusiven Tagespflegeangebots für Menschen mit und ohne Behinderung; herkunftsnahe Wohnangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ der Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. in Höhe von 175.000 €

zu.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:017.08.003
Erträge:58.333,33 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:58.333,33 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:2015: 69.999,96 €; 2016: 46.666,4 €
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

F a n k h a e n e l 
Zusammenfassung:

Im Rahmen des LVR-Anreizprogramms zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung (Vorlage 13/2543, Vorlage 13/3192) wird ein weiterer Projektantrag zur Förderung vorgeschlagen:


Lebenshilfe Kreis Viersen e.V.

„Inklusive Wohngemeinschaften für Senioren mit und ohne Behinderung;
Schaffung eines inklusiven Tagespflegeangebots für Menschen mit und ohne Behinderung; herkunftsnahe Wohnangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“

  • In einer Wohnstätte werden 13 stationäre Plätze für Menschen mit geistiger Behinderung abgebaut und dafür an gleicher Stelle für zehn Menschen ambulante Unterstützungsangebote geschaffen. Die Finanzierung der Unterstützung der dort lebenden Menschen soll durch einen Mix aus Sachleistungen der Eingliederungshilfe SGB XII, der Pflegeversicherung SGB XI und der häuslichen Krankenpflege SGB V erfolgen.

  • Für Menschen mit und ohne Behinderung wird die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung ermöglicht.

  • Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden herkunftsnahe Wohnmöglichkeiten geschaffen.


Die Schaffung der Angebote muss vorbereitet und der Umwandlungsprozess begleitet werden. Die beantragten Projektmittel ( 1 Fachkraft für 2 ½ Jahre = 175.000 €) sollen dafür verwendet werden. 

 


Begründung:
Anlagen: