In den LVR-Kliniken waren zum Stichtag 30. 4. 2013 rund 200 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Ausbildungsabschnitt „Praktische Tätigkeit“ eingesetzt. Ihre Bezahlung ist derzeit uneinheitlich. Teilweise erhalten sie kein Entgelt, teilweise haben sie befristete Teilzeitarbeitsverträge mit unterschiedlich hohem Entgelt.
Ab 01.01.2014 sollen Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Ausbildungsabschnitt „Praktische Tätigkeit“ einheitlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 450 € erhalten. Daneben können die Klinikvorstände der LVR-Kliniken nach Bedarf und Budgetlage festlegen, ob neben dieser Aufwandsentschädigung zusätzlich befristete Teilzeitarbeitsverträge mit tarifgerechtem Entgelt angeboten werden.