LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3234
öffentlich
Datum:
10/24/2013
Dienststelle:
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Bearbeitung:
Frau Bräuning
Kulturausschuss13.11.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss06.12.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Bericht zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes und zur aktuellen Tätigkeit sowie zu den Perspektiven der Bodendenkmalpflege im Rheinland
Kenntnisnahme:
Der Bericht zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes und zur aktuellen Tätigkeit sowie zu den Perspektiven der Bodendenkmalpflege im Rheinland wird gemäß Vorlage 13/3234 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:031
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

neinnein
Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanneinnein
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

1. Erstes Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Das „Erste Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes“ ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Folgende wichtige Neuregelungen weist das jetzt gültige Denkmalschutzgesetz NRW auf:

1.1 Unabhängig von der Eintragung in die Denkmalliste sind bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen.

1.2 In Nordrhein-Westfalen wurde das sogenannte Schatzregal eingeführt.

1.3 Neu geregelt wurde auch das Betretungsrecht, da hier eine erhebliche Gesetzeslücke bestand.

1.4 Neu eingeführt wurde das sogenannte Verursacherprinzip.

2. Regressfälle in Zusammenhang mit Verursachergrabungen

Die Klage auf Erstattung eines Kiesunternehmens in Höhe von 95.000 Euro wurde zwischenzeitlich vom VG Düsseldorf abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. In drei weiteren Regressfällen liegt noch keine endgültige Entscheidung vor.

3. Entwicklung des Denkmalförderprogramms

Für die Bodendenkmalpflege in NRW ist grundsätzlich eine Zuschussförderung in einer Höhe von ca. 2,82 Millionen Euro p.a. (gegenüber rd. 3,01 Millionen Euro in den Vorjahren) geplant. Es deuten sich Schwierigkeiten für das Haushaltsjahr 2014 an. Momentan gibt es bei Baudenkmälern keine Deckung für Zusagen aus den Vorjahren in  Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro. Man plant diese Deckung aus dem Ansatz der Bodendenkmalpflege für das 2014.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden