Dienstreisen der Mitglieder der LVers und der Ausschüsse sind grundsätzlich vor Antritt der Reise dem LA zur Genehmigung vorzulegen. Um nicht für jede Dienstreise eines Mitgliedes der LVers eine einzelne Dienstreisegenehmigung des LA einholen zu müssen, hat der LA zu Beginn der Wahlperiode einen Grundsatzbeschluss für die Dauer der gesamten Wahlperiode, der bestimmte Arten von Dienstreisen abdeckt, erteilt.
In der Sitzung des Ältestenrates am 06.09.2013 wurde das Thema "Versicherung und Fahrtkostenerstattung für Mitgliedern der Landschaftsversammlung bei Einladungen Externer" beraten und die Verwaltung wurde beauftragt, einen Verfahrensvorschlag für den Umgang mit diesem Thema zu entwickeln. Die Verwaltung empfiehlt nunmehr eine Erweiterung der Allgemeinen Dienstreisegenehmigung.