LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3232
öffentlich
Datum:
10/24/2013
Dienststelle:
Fachbereich 72
Bearbeitung:
Frau Montua
Sozialausschuss11.11.2013empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss06.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Finanzielle Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Beschlussvorschlag:
Der Förderung der Werkstattprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe wird gemäß Vorlage 13/3232 zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:041.03.001
Erträge: 1.949.600 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L U B E K
   
Zusammenfassung:

Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung die Förderung von fünf Werkstattprojekten mit einem Zuschuss in Höhe von 1.949.600 € aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vor. Mit diesen Projekten werden insgesamt 183 Werkstattplätze neu geschaffen und 185 vorhandene Plätze im Rahmen von Neubaumaßnahmen ersetzt.

 

Konkret geplant sind Projekte in

·         Düsseldorf: 20 neue und 140 Ersatzplätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung

·         Hürth: 45 neue Plätze und 45 Ersatzplätze für Menschen mit einer psychischen Behinderung

·         Wermelskirchen: 18 neue Plätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung

·         Rees: 40 neue Plätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung

·         Oberhausen: 60 neue Plätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung.

 

Der Bedarf an neu zu schaffenden Plätze ist in der stetig wachsenden Zahl(Haushaltsplanentwurf 2014: 1.000 Personen) der leistungsberechtigten Personen mit einem Rechtsanspruch auf eine Werkstattbeschäftigung begründet. Die Ersatzplätze in Düsseldorf und Hürth sind erforderlich, da die Mietverträge für die bisher genutzten Betriebsstätten auslaufen und eine Verlängerung der Mietverträge aufgrund einer mangelnden Barriefreiheit der Liegenschaft in Düsseldorf und eines schlechten baulichen Zustandes in Hürth nicht in Betracht kommt.

 

Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt aus Mitteln des Landes NRW, der Bundesanstalt für Arbeit – Regionaldirektion NRW -, Eigenmitteln des Trägers, die je nach Ergebnis der Bilanzprüfung 20 bzw. 30 % des Gesamtaufwandes der jeweiligen Maßnahme betragen, einem vom Träger aufzunehmenden Kapitalmarktdarlehen und einen (Zins-)Zuschuss aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden