Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW) wurde am 07.03.2013 vorgestellt und die Verbändeanhörung eröffnet. Deren Ergebnisse wurden am 30.04.2013 in einem sog. Feedbackgespräch erörtert und die vorgesehenen Änderungen des Entwurfes erläutert. In der Folgezeit wurden intensive Gespräche mit dem Ministerium insbesondere zu den Kostenfolgen für die kommunale Familie im investiven Bereich geführt. Am 05.07.2013 wurde der in den Landtag eingebrachte Entwurf der Landesregierung zum GEPA NRW veröffentlicht, eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales für den 12./13.09.2013 angekündigt und zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert. Die kommunale Familie hat eine gemeinsame Stellungnahme zu den wesentlichen Punkten eingereicht und nachhaltig auf konnexitätsrelevante Kostenfolgen hingewiesen.
Die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO), die auch die Regelungen zur gesonderten Berechnung des Inverstitionskostenaufwandes von Pflegeeinrichtungen enthalten wird, ist für Ende September angekündigt. Hierzu wird eine weitere Anhörung durchgeführt werden.